Flüchtlingsunterkünfte NRW-Bauminister gegen Beschlagnahme von Immobilien für Flüchtlinge

Düsseldorf (dpa) - Während Hamburg als erstes Bundesland leerstehende Gewerbeimmobilien für Flüchtlinge beschlagnahmen will, lehnt NRW einen solchen Schritt ab. Dies sei „weder zweckdienlich noch politisch vernünftig und obendrein nach geltender Rechtslage höchst fragwürdig“, sagte Bauminister Michael Groschek (SPD).

NRW will im Gegensatz zu Hamburg keine leerstehenden Gebäude beschlagnahmen.

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„Klassenkampf hilft nicht weiter.“

Es werde nicht leichter, Flüchtlinge unterzubringen, wenn Verwaltungsgerichtsverfahren provoziert und die Akzeptanz aufs Spiel gesetzt würden. Wichtiger sei vielmehr „eine Gemeinschaftsanstrengung aller Verantwortlichen“ ohne bürokratische Hürden und mit der besten finanziellen Förderung. Zuvor hatte bereits die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ (WAZ) über die Stellungnahme Groscheks berichtet.

Mehrere NRW-Kommunen könnten die Eigentümer bereits heute mit kommunalen Zweckentfremdungssatzungen anweisen, den leerstehenden Wohnraum wieder zu vermieten. „Vier Kommunen in NRW haben eine solche Satzung, mit der sie Leerstand unterbinden“, sagte Groschek.

Für Behörden war es aber bislang schon möglich, Unterkünfte nach dem Polizeirecht zur Abwehr einer Gefahr in Beschlag zu nehmen. Dies ist aber wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nur schwer und vor allem nicht innerhalb kurzer Zeit durchsetzbar.