NRW bringt „Kanal-Tüv light“ auf den Weg
Düsseldorf. Der Kanal-Tüv ist in einer abgespeckten Form auf den Weg gebracht: Die rot-grüne Koalition hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine Prüfung nur in Wasserschutzgebieten vorschreibt.
Damit sind rund zwei Drittel aller Hauseigentümer von einer fristgebundenen Prüfpflicht ausgenommen.
Denn nur in den Wasserschutzzonen müssen Hauseigentümer bis spätestens 2020 die Dichtheit ihres Anschlusses überprüfen lassen. Damit reagieren SPD und Grüne auf die massiven Bürgerproteste gegen die bisherigen Regeln, die eine Prüfpflicht für alle bis 2015 vorsahen.
Wer nicht im Wasserschutzgebiet wohnt, muss prinzipiell zwar seinen Anschluss auch überprüfen lassen, bekommt aber keine Fristen gesetzt. Das gilt aber nicht für Gewerbebetriebe: Sie müssen auf jeden Fall den Kanalanschluss überprüfen lassen.
Der Gesetzentwurf wird nun im Landtag beraten, dabei werden Experten gehört. Womöglich fließt noch ein Vorschlag der Grünen ein: Beim Verkauf eines Hauses sollte die Dichtheit des Anschlusses auf jeden Fall kontrolliert werden, so die Idee. fu