NRW-CDU will Drei-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen
Düsseldorf (dpa) - Die CDU in Nordrhein-Westfalen fordert die Wiedereinführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen. CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann schlug eine Drei-Prozent-Hürde vor.
Damit könne wieder Struktur in ausufernde Sitzungen von Kommunalparlamenten mit einer Vielzahl von Splitterparteien gebracht werden, erläuterte er am Mittwoch in Düsseldorf.
1999 war die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen in NRW nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs abgeschafft worden. Eine Neuregelung der Kommunalwahlen steht nächste Woche Donnerstag auf der Tagesordnung des Landtags. Die Abschaffung der Sperrklausel habe zu einer Zersplitterung der Räte und infolgedessen zu derartig langen Sitzungen in bunt besetzten Kommunalparlamenten geführt, dass sie mit einem ehrenamtlichen Mandat nicht mehr in Einklang zu bringen seien, kritisierte Laumann. Außer Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die dafür freigestellt würden, und Leuten, die das Berufsleben hinter sich hätten, könne sich kaum jemand leisten, sieben Stunden im Rat zu verbringen. Sitzungen würden zudem immer früher angesetzt, so dass Berufstätige aus der freien Wirtschaft kaum eine Chance hätten teilzunehmen.
Inzwischen reichten in einer kleinen Stadt mit rund 24 000 Einwohnern schon 150 Stimmen für ein Ratsmandat, sagte Laumann. Auch angesichts sinkender Wahlbeteiligung müsse die Frage nach der Legitimation gestellt werden. Die CDU will ebenso wie SPD und Grüne, dass die Bürgermeister, Landräte und Kommunalparlamente ab dem Jahr 2020 wieder an einem Tag gewählt werden. Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hatte 2007 beschlossen, die Wahltermine aufzuteilen. Dies habe zu einer deutlichen Verschlechterung der Wahlbeteiligung geführt, räumte Laumann ein. Bewährt habe sich allerdings die sechsjährige Amtszeit der Bürgermeister.
Die CDU will, dass ab 2020 auch Räte auf sechs Jahre gewählt werden. Rot-Grün will dagegen die Amtszeit der Bürgermeister an die fünfjährige Amtsperiode der Räte angleichen. Um die Termine zu synchronisieren wollen die Regierungsfraktionen die Amtszeit der 2014 neu zu wählenden Kommunalparlamente einmalig auf sechs Jahre verlängern. Die CDU will dagegen die Amtszeit der 2015 neu zu wählenden Bürgermeister einmalig auf fünf Jahre verkürzen, um einen gemeinsamen Termin 2020 zu erreichen.