NRW-Kabinett beschließt Entwurf für neues Mediengesetz
Die Stärkung des Lokaljournalismus und die Vielfalt regionaler Medien sind ein Herzensanliegen der NRW-Landesregierung. Dafür soll künftig eine Stiftung sorgen - und zwar staatsfern.
Düsseldorf (dpa). Die nordrhein-westfälische Landesregierung will den Lokaljournalismus unterstützen. Mit einem neuen Mediengesetz würden die Weichen für eine Stiftung gestellt, berichtete NRW-Medienministerin Angelica Schwall-Düren (SPD) am Dienstag in Düsseldorf. Der vom Landeskabinett gebilligte Entwurf sieht vor, dass die „Stiftung für Vielfalt und Partizipation“ durch die Landesanstalt für Medien (LfM) eingerichtet und aus Rundfunkbeiträgen sowie privaten Geldern finanziert wird. Mit der privatrechtlichen Gesellschaft sei Staatsferne garantiert, betonte die Ministerin.
In den vergangenen Monaten hatten nordrhein-westfälische Verleger mehrfach die Befürchtung geäußert, der Staat werde Einfluss auf Zeitungen nehmen. Die Aufgaben würden von der Stiftung selbst festgelegt, sagte die Ministerin. Aus Rundfunkbeiträgen sollen jährlich 1,6 Millionen Euro bereitgestellt werden. Ob es eine Stiftungsprofessur für Lokaljournalismus oder etwa Recherchestipendien geben werde, hänge auch von den finanziellen Möglichkeiten ab. Untersuchungen im Vorfeld hätten aber gezeigt, dass es insbesondere im Bereich freier Journalisten großen Aus- und Fortbildungsbedarf gebe.
Mehr Vielfalt will die Landesregierung auch im privaten Hörfunk ermöglichen. Freie oder freiwerdende UKW-Frequenzen sollen demnach vorrangig für den Aufbau eines landesweiten privaten Radioprogramms zur Verfügung gestellt werden. Die Verleger als Veranstaltergemeinschaft der privaten Lokalradios hätten Interesse angemeldet, mit einer landesweiten Kette für eine junge Zielgruppe an den Start zu gehen, berichtete Schwall-Düren.
Das Gesetz, das voraussichtlich im Sommer vom Landtag verabschiedet und dann wirksam werden soll, sieht auch eine Stärkung der Bürgermedien vor - bisher vor allem bekannt als lokale Angebote. Künftig sollen sie auch das Internet stärker für sich nutzen können. Über eine gemeinsame Plattform könnten Bürgermedien ihre Beiträge dann wunschgemäß sendezeitunabhängig anbieten, erläuterte Schwall-Düren. Neu geregelt wird darüber hinaus die Kontrolle der Telemedien. Die bislang an unterschiedlichen Stellen angesiedelte Aufsicht über Inhalte, die über das Internet verbreitet werden, soll künftig bei der LfM gebündelt werden.