NRW will gefährliche Tiere in Privathaushalten verbieten

Würgeschlangen, Vogelspinnen, sogar Raubkatzen und Krokodile leben in deutschen Privathaushalten. Wenn sie ausbüxen, wird es gefährlich. NRW bereitet eine Verbotsliste vor.

Giftschlangen, wie die grüne Mamba, dürfen zukünftig nicht mehr als Haustiere gehalten werden.

Foto: Armin Weigel

Düsseldorf (dpa) - In Nordrhein-Westfalen soll die private Haltung hochgefährlicher und vor allem giftiger Tiere grundsätzlich verboten werden. Außerdem soll es eine Anzeigepflicht für gefährliche Tiere geben, die zwar nicht verboten werden, die aber Menschen verletzen können. Das sehen Eckpunkte für ein neues Gesetz vor, die das Landeskabinett am Dienstag in Düsseldorf beschlossen hat.

„Gefährliche Tiere gehören nicht in die Wohnzimmer unseres dicht besiedelten Bundeslandes“, unterstrich NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne). Nach Schätzungen des Feuerwehrlandesverbands habe sich die Zahl der Notrufe im Zusammenhang mit gefährlichen Tieren in den vergangenen Jahren mehr als verdreifacht. Die Hälfte der Bundesländer habe bereits gesetzliche Regelungen erlassen, erläuterte Remmel.

In NRW gebe es abgesehen von artenschutzrechtlichen Vorschriften noch keine speziellen Beschränkungen. Der grüne Minister will jetzt die umfassendste Regelung auf den Weg bringen, um die Bürger konsequent vor entflohenen oder nicht sachkundig gehaltenen Exoten zu schützen. Nach der Anhörung der Sachverständigen und der Verbände soll der Düsseldorfer Landtag das Gesetz beschließen. Die Piraten hatten dazu bereits im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf eingebracht.

Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes werden bis zu 800 000 lebende Reptilien jährlich legal nach Deutschland eingeführt. Hinzu kämen geschätzt etwa 25 Prozent illegale Tierimporte, berichtete Remmel. Laut Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe gibt es in Deutschland etwa vier Millionen Privathaushalte, in denen wilde Tiere gehalten werden.

Zu den Tierarten, die künftig nicht mehr privat gehalten werden dürfen, zählen giftige Skorpione, Spinnen, Fisch- und Schneckenarten sowie Schlangen mit Giftzahn. Außerdem soll das Verbot für besonders große und starke Tiere gelten, etwa Krokodile, Alligatoren, große Bären, Raubkatzen, Wölfe, Primaten, Elefanten oder Nashörner. Solche Arten würden durchaus privat gehalten, berichtete Remmel. Bislang könnten die Behörden über ihre Verbreitung aber nur rätseln.

Für Transparenz soll die geplante Anzeigepflicht für Tiere sorgen, die zwar gefährlich werden können, aber nicht tödlich giftig sind. Dazu sollen Würgeschlangen, Vogelspinnen, Geier- oder Schnappschildkröten sowie Skorpionarten zählen. Künftig müssten deren Besitzer durch einen Sachkundenachweis belegen, dass sie in der Lage seien, gefährliche Tiere sicher und artgerecht zu halten, erläuterte Remmel. Soweit der bei einer vom Land anerkannten Stelle erbracht werden kann, sollen Übergangsregelungen dafür sorgen, dass auch sehr gefährliche Tiere noch bis zu deren Tod gehalten werden dürfen.