Meinung Reker-Attentäter - Quälende Gesprächigkeit

In einem Strafverfahren muss der Tatablauf geklärt werden. Im Fall um den Mordversuch an Henriette Reker war dieser ziemlich offensichtlich. Aber es müssen auch der persönliche Hintergrund des Angeklagten, seine Motive, sein Werdegang beleuchtet werden.

Ein Kommentar von Peter Kurz.

Was trieb ihn zur Tat? Das ist wichtig, um seine Schuld, seine Verantwortlichkeit einschätzen zu können.

Da war der Angeklagte oft quälend gesprächig. Wenn er davon schwadronierte, er habe ein Zeichen gegen eine verfehlte Flüchtlingspolitik setzen wollen. Er, der sich als „wertkonservativer Rebell“ bezeichnete — und sich für legitimiert hielt, heimtückisch einem Menschen einen Dolch in den Hals zu stoßen.

Dem Angeklagten wurde vor Gericht ein Forum geboten. Vor einer breiten Medienöffentlichkeit — an manchen Verhandlungstagen waren mehr als 40 Journalisten anwesend — konnte er seine Gedankenwelt darlegen. Was will er noch mehr, könnte man sagen. So wird seine Weltsicht nach außen getragen.

Ein krasser Einzelfall, gewiss. Aber doch wichtig für die Gesellschaft, die durch solche Fälle deutlich aufgezeigt bekommt, wozu ein sich über Jahre aufstauender Hass, angefeuert durch Propaganda im Internet, führen kann. Welche Gefahren es birgt, wenn Parolen verbreitet werden, aus denen sich der eine oder andere — selbst ohne Anbindung an eine Gruppe — sein abstruses Weltbild bastelt.