Rot-Grün gibt den Startschuss für die Gemeinschaftsschule in NRW
Im Sommer 2011 startet das umstrittene Experiment, das ein längeres gemeinsames Lernen aller Kinder vorsieht.
Düsseldorf. Es ist die zentrale Bildungsreform der rot-grünen Minderheitsregierung in NRW. Am Montag stellte Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) die Eckpunkte für den Modellversuch der Gemeinschaftsschule vor und gab damit offiziell den Startschuss für das umstrittene Projekt. Ziel: ein längeres gemeinsames Lernen aller Schüler.
SPD und Grüne versprechen sich von einem längeren gemeinsamen Lernen eine bessere individuelle Förderung von Kindern. Das soll auch dazu führen, dass Bildungserfolg weniger an die soziale Voraussetzung im Elternhaus geknüpft ist. Den Kommunen vor allem im ländlichen Bereich soll die neue Schule bei zurückgehenden Schülerzahlen ermöglichen, wohnortnah ein umfassendes Angebot zu machen.
Die ersten Gemeinschaftsschulen sollen im Schuljahr 2011/2012 ihre Arbeit aufnehmen. Der Versuch ist auf sechs Jahre angelegt.
Die Schule ist eine Schule der Sekundarstufe I (bis Klasse zehn) im Ganztagsbetrieb. Sie soll in der Regel durch die Zusammenführung bestehender weiterführender Schulen entstehen - laut Löhrmann werden dies vor allem Haupt- und Realschulen sein.
In den Klassen fünf und sechs lernen alle Schüler gemeinsam. Ab der Klasse sieben wird entschieden, ob die Schüler zusammenbleiben oder auf schulformspezifische Bildungsgänge aufgeteilt werden. Es können alle Abschlüsse der SekundarstufeI erreicht werden.
Anders als die Gesamtschulen müssen Gemeinschaftsschulen keine gymnasiale Oberstufe anbieten, können es aber: entweder mit einer eigenen SekundarstufeII oder in Kooperation beispielsweise mit einer anderen Gemeinschaftsschule oder einem Gymnasium. Das Abitur wird nach neun Jahren gemacht.
Das Schulministerium genehmigt die Teilnahme am Versuch auf freiwilliger Basis. Zuvor müssen die Eltern von Grundschülern in einer Kommune angeschrieben werden, um den Bedarf zu ermitteln. Nach einem Beschluss der Schulkonferenz entscheidet der Gemeinderat, ob ein Antrag ans Ministerium gestellt wird.
Es sollen Haupt-, Realschul- und Gymnasiallehrer unterrichten. Sie werden wie an Gymnasien und Gesamtschulen alle 25,5Pflichtstunden haben (Haupt- und Realschule: 28 Wochenstunden). An der unterschiedlichen Besoldung ändert sich nichts.
Gemeinschaftsschulen erhalten einen Stellenzuschlag, um den erhöhten Förderbedarf stemmen zu können, und ein Fortbildungsbudget von 2500Euro.
Laut Koalitionsvertrag sollen bis 2015 mindestens 30 Prozent der Schulen umgewandelt werden.