Rot-Grüne Klage gegen NRW-Wahl

SPD und Grüne wollen Wiedereinführung der Stichwahl.

Düsseldorf. Die Opposition im nordrhein-westfälischen Landtag macht Ernst und greift erneut frontal das von CDU und FDP beschlossene Kommunalwahlgesetz an. Dieses Mal geht es gegen die Abschaffung der Stichwahl bei der Direktwahl von Oberbürgermeistern und Landräten. "Wir werden dagegen klagen", kündigten die beiden Fraktions-Chefinnen Hannelore Kraft (SPD) und Sylvia Löhrmann (Grüne) am Montag an.

Nach der erfolgreichen Klage der Opposition gegen den ursprünglich geplanten Wahltermin am 7. Juni wird es nun eine erneute verfassungsrechtliche Überprüfung der Wahlgesetzgebung von Schwarz-Gelb geben.

Doch auch in dieser Sache ist offenkundig das letzte juristische Wort noch nicht gesprochen. Nach dem Urteil von Münster, ergangen Mitte Februar, hat sich die schwarz-gelbe Koalition auf den 30. August als neuen Wahltermin geeinigt, den Innenminister Ingo Wolf (FDP) danach auch so verkündet hat. "Auch dagegen behalten wir uns eine Klage vor", sagte Kraft am Montag.

Nach wie vor setzen SPD und Grüne auf eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September. Dass würde nach ihrer Überzeugung Geld sparen - der Bund der Steuerzahler beziffert die Kosten für eine zusätzliche Wahl auf 42 Millionen Euro -, vor allem aber die Wahlbeteiligung hoch halten. Und das entspräche ausdrücklich dem Urteil von Münster, ist die Interpretation von Kraft und Löhrmann.

Dabei stützen sie sich ebenso auf die Rechtsberatung des Düsseldorfer Staatsrechtlers Martin Morlok wie schon bei dem gewonnenen Februar-Verfahren. Der Jurist hält die Abschaffung der Stichwahl für einen eklatanten Fehler und Verstoß gegen die Verfassung. "Es wird dann häufig so sein, dass der direkt gewählte Landrat oder Oberbürgermeister gegen den Willen der Mehrheit ins Amt kommt - jedenfalls, wenn er nicht mehr als 50 Prozent der Stimmen im ersten Wahlgang bekommt", sagte Morlok. Dazu sieht er mit dieser Regelung die Rechte sowohl der kleinen Parteien wie die Gestaltungsmöglichkeiten der Wähler eingeschränkt.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Peter Biesenbach, warf SPD und Grünen eine politische Instrumentalisierung des Verfassungsgerichts und eine Verunsicherungsstrategie vor. "Das ist ein rein taktisches Manöver", befand auch FDP-Fraktionschef Gerhard Papke.