Schule darf nach 8.30 Uhr beginnen
Nordrhein-Westfalen überlässt die Entscheidung über den Unterrichtsstart Lehrern, Schülern und Eltern.
Düsseldorf. An den nordrhein-westfälischen Schulen darf der Unterricht künftig auch nach 8.30 Uhr beginnen. Das Landesschulministerium entschied, dass jede Schule einen späteren Beginn beim Ministerium beantragen kann. Eine neue einheitliche Regelung soll es nicht geben.
Laut einem Erlass aus dem Jahr 1983 gilt derzeit, dass die erste Unterrichtsstunde zwischen 7.30 und 8.30 Uhr beginnen muss. Bei diesem Erlass werde es auch grundsätzlich bleiben, sagte am Donnerstag Thomas Breuer, Sprecher von Schulministerin Barbara Sommer (CDU). Allerdings werde das Ministerium einen späteren Schulbeginn genehmigen, wenn Schüler, Lehrer, Eltern sowie der Schulträger zustimmten. Breuer: "Wenn alle Beteiligten einverstanden sind, wird das Ministerium nichts dagegen haben."
Voraussetzung für die Genehmigung eines späteren Unterrichtsbeginns sei zudem ein "überzeugendes Konzept". So müsse beispielsweise der Transport der Schüler sowie der Unterricht am Nachmittag weiter sichergestellt sein. Nach Angaben von Breuer darf derzeit in der fünften und sechsten Klasse ein Mal in der Woche nachmittags Unterricht stattfinden, in der siebten und achten zwei Mal und danach drei Mal.
Das Ministerium reagiert mit dem Vorstoß auf die Diskussion am Berliner John-Lennon-Gymnasium, erst um 9 Uhr mit dem Unterricht zu beginnen. Allerdings entschieden sich dort Schüler, Eltern und Lehrer mit klaren Mehrheiten gegen einen späteren Schulbeginn. Die Verschiebung war zuvor kontrovers diskutiert worden: Die Gegner fürchteten, am Nachmittag keine Zeit mehr für andere Aktivitäten wie Sport zu haben. Die Befürworter argumentierten, dass gerade an den dunklen Wintertagen die Konzentrationsfähigkeit erst später einsetze.