SPD klagt gegen die Zusammenlegung der Wahlen
Die Opposition hält die Vorverlegung der Kommunalwahl auf den Termin der Europawahl für verfassungswidrig.
Düsseldorf. Die SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag will mit einer Verfassungsklage die von CDU und FDP beschlossene Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl verhindern. Das beschloss die Fraktion auf ihrer gestrigen Sitzung. Die Grünen-Fraktion bot der SPD an, der Klage vor dem Verfassungsgericht Münster beizutreten.
Die Opposition wirft Schwarz-Gelb Parteitaktik vor, weil kleinere Parteien wie die FDP von geringen Wahlbeteiligungen bei Europawahlen profitierten. CDU und FDP betonen hingegen, durch die Zusammenlegung Kosten sparen zu wollen.
Unterstützung erhalten die Sozialdemokraten vom Düsseldorfer Staatsrechtler Martin Morlok. Er sieht in der Vorverlegung der Kommunalwahl auf den Tag der Europawahl am 7. Juni 2009 einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip und die Volkssouveränität. Grund: Weil die Wahlperiode der amtierenden Kommunalparlamente offiziell erst Ende Oktober 2009 ende, würde der Wählerwille über Monate auf Eis gelegt. Zugleich schwinde mit der Wahl die Legitimation der amtierenden Politiker. "Wenn man das Volk fragt, muss man auf das Volk hören, und zwar sofort", so Morlok.
Die SPD-Fraktion hält es für möglich, dass das Gericht noch vor dem Wahltermin entscheidet. Sie behält sich allerdings die Möglichkeit eines Eilantrages vor, um auf jeden Fall noch vor dem Termin eine wenn auch vorläufige Entscheidung zu erhalten.
Die CDU-Fraktion verteidigte die Zusammenlegung der Wahltermine. Durch sie werde die besondere Bedeutung der Kommunalwahl hervorgehoben. Das stärke die Demokratie.