Starkes Gefälle bei den Kita-Gebühren in NRW
Vor allem Normalverdiener werden von den Städten kräftig zur Kasse gebeten. Spitzenreiter ist die Stadt Wülfrath.
Düsseldorf. In NRW gibt es krasse Unterschiede bei den Kindergartengebühren für Kleinkinder. Das geht aus einer Umfrage der SPD-Landtagsfraktion bei Kommunen hervor. Die Beiträge reichen in der obersten Einkommensgruppe von 840 Euro im Monat in Wülfrath bis zu 235 Euro monatlich in Düren für die Betreuung von Unter-Zweijährigen (U2).
Diese riesigen Unterschiede sind direkte Konsequenz aus dem neuen Kindergartengesetz "Kibiz", das die schwarz-gelbe Landesregierung verabschiedet hat und das seit 100 Tagen in Kraft ist. Denn seither dürfen die Kommunen die Gebühren ohne Vorgabe vom Land festsetzen.
"Die großen Verlierer sind die Normalverdiener", sagte am Montag Britta Altenkamp, SPD-Fraktionsvize im Landtag. Ihr Beispiel: Ein Ehepaar mit einem Bruttojahreseinkommen von 62.000 Euro - das entspricht den Löhnen eines Betonherstellers und einer Pharmazeutisch-Technischen Assistentin - zahlen in 44 Kommunen den dortigen Höchstbetrag, den auch Einkommensmillionäre entrichten müssen.
Das führt zu teils extremen regionalen Unterschieden: In Königswinter müssen Familien mit einem Jahreseinkommen von 85.000 Euro brutto - das entspricht den addierten Gehältern eines Chemielaboranten und einer Bürofachkraft - 820 Euro zahlen, im Kreis Heinsberg sind es in dieser Einkommensgruppe exakt 400 Euro weniger. Spitzenreiter ist mit einem Entgelt von 840 Euro die Stadt Wülfrath - für Familien mit einem Jahreseinkommen jenseits der 100.000-Euro-Marke.
Immense Unterschiede gibt es auch bei den Grenzen für eine gebührenfreie Betreuung. Die Stadt Wesseling bietet die U2-Betreuung bis zu einem Jahresbruttoverdienst von 40.000 Euro kostenlos an, während die Stadt Pulheim die Untergrenze bei 12.000 Euro zieht.
Altenkamp verwies darauf, dass gerade finanziell schwache Städte gezwungen seien, relativ hohe Gebühren zu nehmen. Sie sieht die Landesregierung in der Pflicht: "Das Land muss Ober- und Untergrenzen einführen." Einnahmeausfälle müsse die Landeskasse kompensieren - wie es früher der Fall gewesen sei.
Bis vor 100 Tagen habe die Höchstgrenze für die Kleinkinderbetreuung bei 312 Euro im Monat gelegen.
Die CDU wehrte die Kritik ab. "Die Kommunen vor Ort können am besten über die Höhe der Gebühren entscheiden", sagte die Familienpolitikerin Marie-Theres Kastner.