Neu Lernmethoden Verbindlicher Wortschatz statt „Schreiben nach Gehör“ - 533 Wörter, die Grundschüler in NRW lernen müssen

Düsseldorf · NRW-Ministerin Gebauer hat für das Schuljahr 2019/20 einen verbindlichen Wortschatz für Grundschüler festgelegt. Bis zum Ende der vierten Klasse sollten Kinder diese Wörter beherrschen.

Künftig sollen Grundschüler einen Pflichtwortschatz von 533 Wörtern mit allen Besonderheiten der deutschen Rechtschreibung beherrschen.

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Kindern Lesen und Schreiben beizubringen, ist für Grundschullehrer die vielleicht wichtigste Aufgabe. Entsprechend umstritten ist, wie das am besten gelingen kann. Denn viele Schüler schneiden bei Lese- und Schreibtests miserabel ab. Zahlen belegen das:  23,9 Prozent der Kinder in NRW erreichen in der Orthografie die Mindestanforderungen nicht und sind nicht in der Lage, Rechtschreibregeln sicher anzuwenden. Im Bundesschnitt liegt der Anteil nur bei 22,1 Prozent. Für  Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) Grund genug, gegenzusteuern.

Bis zum Ende der vierten Klasse sollen die Jungen und Mädchen künftig 533 Wörter sicher beherrschen, also richtig schreiben können. Dieser Wortschatz soll eine nachprüfbare Grundkompetenz in Lesen und Schreiben sicherstellen. Eine Handreichung mit Materialien und Hinweisen für die Schulen stellte die Ministerin am Dienstag vor. Der Entwurf, an dem auch die Professorinnen Petra Hüttis-Graff (Uni Hamburg) und Ulrike Lüdtke (Uni Hannover) mitwirkten, umfasst 80 Seiten.  Die Methoden, wie der Wortschatz vermittelt wird, soll den Schulen freigestellt bleiben. Vieles werde schon jetzt unterrichtet, so Gebauer. „Wir sind nicht glücklich über die Rechtschreibkenntnisse und müssen dem Deutschunterricht wieder mehr Aufmerksamkeit schenken“, sagte die FDP-Politikerin.

Die umstrittene Schreiblernmethode aus den 80er Jahren  „Lesen durch Schreiben“ (bzw. „Schreiben nach Gehör“) will NRW nur noch in der ersten Klasse erlauben.  Der Erfinder Jürgen Reichen ging damals davon aus, dass Kinder umso mehr lernen, je weniger sie belehrt werden. Jetzt ist der Kernwortschatz das zentrale Element. Lehrer sollen wieder verstärkt kontrollieren, dass Schüler von Anfang an richtig schreiben. Es sei wichtig, dass die Grundschüler „Richtigschreiben beim Textschreiben lernen“,  und „Wörter sichern durch sinnvolles Üben“. Gebauer geht es um den Erwerb der Rechtschreibregeln. Die Kinder sollen nichts auswendig lernen oder denken, dass man schreibt, wie man spricht. „Sie müssen eine Schreibroutine aufbauen und brauchen die Rückmeldung durch den Lehrer“, erklärt die Ministerin.

Will einen schulverbindlichen Grundwortschatz an den NRW-Grundschulen einführen: Ministerin  Yvonne Gebauer (FDP).

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Der Wortschatz, den alle Kinder bis zum Grundschulende beherrschen sollen, besteht aus zwei Teilen: aus dem Kern mit 533 Wörtern und einem individuellen Wortschatz mit rund 200 Wörtern. Der sei variabel und stehe in direktem Kontext zu den Unterrichtsthemen. „Er umfasst Wörter, die für Kinder Bedeutung haben und inhaltlich wichtig sind – wie etwa Fußball oder Karneval“, sagt Gebauer.

Im Grundwortschatz werden systematisch Wortgruppen erfasst. Dazu zählen etwa 29 Wörter mit dem Konsonanten „ie“ (Dienstag, Spiegel, vielleicht) oder 33 Wörter mit „sch“ (Schaf, schenken, Schmetterling) sowie Wörter mit Umlautung (Ball/Bälle, Fahrrad/Fahrräder). Diese Nachdenkwörter folgten einer Rechtschreibregel. Schreibt man Hund am Ende mit „t“ oder „d“? Nachdenken über den Plural „Hunde“ helfe weiter, so Gebauer. Zudem sind 111 Merkwörter, die häufig gebraucht werden, im Leitfaden aufgelistet. Merkwörter kommen ohne Regel aus, sie müssen gepaukt werden (bisschen, eigentlich, nämlich).

Andere Bundesländer haben bereits Grundwortschätze festgelegt. In Hamburg etwa soll jedes Kind nach der vierten Klasse je 785 Wörter beherrschen.