So lässt sich unser deutsches Strafprozessrecht mit seinem "im Zweifel für den Angeklagten" und seinem absoluten Nein zur Todesstrafe charakterisieren. Doch das US-amerikanische Rechtssystem ist da ganz anders.
Dabei sind die USA mit ihren traditionell zahlreichen Mordtaten der beste Beweis dafür, dass das immer wieder bemühte Argument "Abschreckung" nicht zieht.
Dennoch scheut sich der Staat nicht, die Verurteilten klinisch kaltblütig zu töten - nachdem er sie jahrelang mit dem Wissen um dieses fast sichere Ende eingesperrt hat. Wird nun offiziell einmal ein Justizirrtum nachgewiesen, so könnte dies sogar die hartnäckigsten Befürworter der Todesstrafe ins Zweifeln bringen.