Unter Auflagen zu Thyssenkrupp: Ex-Minister Duin darf schon vor Ablauf der Karenzzeit wechseln

Düsseldorf/Essen. Die nordrhein-westfälische Ministerehrenkommission empfiehlt Auflagen für den vorzeitigen Wechsel von Ex-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) in die Industrie. Das Kabinett sei den Empfehlungen uneingeschränkt gefolgt, teilte Regierungssprecher Christian Wiermer am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf mit.

Der frühere NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin wechselt zu Thyssenkrupp.

Foto: Rolf Vennenbernd

Duin sei auferlegt worden, sich bis zum Ablauf des 30. Juni 2018 in allen Bereichen für befangen zu erklären, wo Wissen in seine Tätigkeit einfließen würde, das er als Minister erworben hatte.

Duin arbeitet schon seit der vergangenen Woche beim Industriekonzern Thyssenkrupp. Ab dem 1. März will der 49-jährige SPD-Politiker die Personalverantwortung für Geschäftseinheiten im Anlagenbau übernehmen.

Das Landesministergesetz sieht eigentlich eine einjährige Karenzregelung beim Absprung in die Wirtschaft vor, um Interessenkonflikte und Lobbyismus zu vermeiden. Damit wäre der Stichtag für ehemalige Minister der abgewählten rot-grünen Landesregierung der 1. Juli 2018. Ein vorzeitiger Wechsel muss der Landesregierung angezeigt werden. Dies sei geschehen, bestätigte Wiermer.

Mit seiner Entscheidung habe das Kabinett eine Abwägung zwischen „dem Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Landesregierung“ und der grundrechtlich garantierten Berufsfreiheit des Ex-Ministers vorgenommen.

Die vom Ministerpräsidenten berufene Ehrenkommission bilden Ex-Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU), der Gewerkschafter Hubertus Schmoldt und Hans-Christoph Schüller von der Rheinischen Notarkammer. Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte die Besetzung beim Regierungswechsel nicht verändert. dpa