Verfassungsgericht prüft NRW-Etat 2010
Die Richter verhandeln am Dienstag über Klage der Opposition.
Düsseldorf. Am Direnstag blickt das Land nach Münster: Dort wird vor dem Landesverfassungsgericht unter dem Präsidenten Michael Bertrams über die Klage der Opposition gegen den Nachtragsetat 2010 des Landes verhandelt, der von SPD und Grünen im Dezember im Landtag verabschiedet worden ist. Zwar wird das mit Spannung erwartete Urteil erst am 15. März verkündet. Doch erwarten Beobachter in der mündlichen Verhandlung Hinweise auf eine Tendenz des Urteils.
Die Fraktionen von CDU und FDP haben Mitte Dezember in Münster gegen den Nachtragsetat 2010 Klage eingereicht. Der sieht eine Neuverschuldung von 8,5 Milliarden Euro vor. Die Opposition hält vor allem die Bildung von Sondervermögen und Rückstellungen für einen Verfassungsverstoß, da sie kreditfinanziert sind. Dabei geht es um 1,3 Milliarden Euro Sondervermögen für Risiken bei der WestLB, rund 100 Millionen Euro für künftige Beamtenpensionen, dazu zwei Rückstellungen in Höhe von insgesamt 740 Millionen Euro für die Kommunen und die Kinderförderung.
CDU und FDP hatten den Antrag auf eine einstweilige Anordnung zum Stopp des Haushaltsvollzugs gestellt. Dem ist das Gericht nur in Teilen gefolgt. Es hatte die Aufnahme von weiteren Krediten bis zum Urteil untersagt.
Das liegt vor allem an riesigen Kommunikationspannen. So nannte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) den Nachtragstetat mit der großen Neuverschuldung „alternativlos“. Eine Woche später berichtete Landesfinanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) von 1,3 Milliarden Euro, die er im Etat gefunden habe, ohne jedoch sagen zu können, wie sich die Summe zusammensetzt. Das konnte er erst sieben Tage später.
Nein. Der Nachtragsetat könnte nachgebessert werden. Entscheidend ist, ob Rot-Grün den Etat 2011 durchbekommt.