Viel Dampf um die E-Zigarette
Das Oberverwaltungsgericht hat gegen die Stadt Wuppertal, das Land NRW und das zuständige Bundesinstitut entschieden.
Münster. Das Oberverwaltungsgericht im nordrhein-westfälischen Münster hat ein Grundsatzurteil gesprochen. Nikotinhaltige Flüssigkeiten, die zum genussvollen Verdampfen in E-Zigaretten produziert werden, sind keine Arzneimittel.
Vor Gericht flossen Freudentränen: Eine Kauffrau hatte nach einer Entscheidung der Stadt Wuppertal ihre zwei Geschäfte schließen müssen. Die Stadt hatte die nikotinhaltigen Liquids für die E-Zigaretten ab einer bestimmten Konzentration als Arzneimittel eingestuft. Jetzt darf die Kauffrau die umstrittenen E-Zigaretten wieder verkaufen. Dies war einer der drei Fälle, über die das Gericht am Dienstag zum Thema E-Zigaretten beriet.
Das Urteil aus Münster aber ist längst nicht das Ende der Geschichte. Zum Umgang mit E-Zigaretten gibt es kontroverse Meinungen: Genuss- oder Arzneimittel? Und gilt die Tabakverordnung? Die Verteidiger aller Seiten zitieren die jeweils passenden juristischen Stellen. Die Stoffe würden keine therapeutische Wirkung haben, sagen die Gegner der Arzneimittel-Variante. Das sah nun auch das Gericht in Münster so. Die Befürworter entgegnen, dass auch die Anti-Babypille keine therapeutische Wirkung habe. Trotzdem würde niemand daran zweifeln, dass sie ein Arzneimittel sei.
Hilfe soll jetzt aus Brüssel kommen. Die EU-Gesundheitsminister hatten im Juni Pläne für ein Anti-Rauch-Gesetz vorgestellt. Demnach wollen die Minister die E-Zigaretten nicht grundsätzlich verbieten, aber den Verkauf einschränken. Ab einer bestimmten Nikotin-Menge sollen die Produkte wie ein Medikament behandelt werden — und bräuchten dann auch die entsprechende Zulassung. Bei geringem Nikotingehalt würden die gleichen Auflagen wie für normale Zigaretten gelten.
Sollte das EU-Parlament diesen Plänen zustimmen, hätte Deutschland nach Aussage eines Gerichtssprechers in Münster 18 Monate Zeit, das EU-Recht in nationales Recht umzusetzen. Erst dann wäre in Deutschland vom Gesetzgeber die Ansicht festgeklopft, die die Stadt Wuppertal, das Land Nordrhein-Westfalen und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vertreten.
Das OVG in Münster hat in den drei Verfahren Revision zugelassen. Das Land Nordrhein-Westfalen kündigte auch unmittelbar nach dem Urteil an, entsprechende Rechtsmittel zu prüfen. So wird nicht Brüssel, sondern im nächsten Schritt das Bundesverwaltungsgericht das Thema E-Zigaretten prüfen.