Schulreform: SPD geht im Inklusions-Streit auf die Kommunen zu

Kompromissvorschlag zum Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder.

Düsseldorf. In den festgefahrenen Streit zwischen Land und Kommunen über den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern in NRW kommt möglicherweise wieder Bewegung. SPD-Fraktionschef Norbert Römer ging am Mittwoch in Düsseldorf bei der sogenannten Inklusion mit einem Kompromissvorschlag auf die Kommunalen Spitzenverbände zu. Wenn diese Zeit bräuchten, um den Vorstoß zu beraten, könne die noch für diesen Monat geplante Verabschiedung des Gesetzes auf den Oktober verschoben werden.

Die Verbände drohen dem Land mit einer Klage, weil dieses es ablehnt, den Kommunen zusätzliches Geld zur Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts — beispielsweise den behindertengerechten Umbau von Schulen — zur Verfügung zu stellen. Die Städte und Gemeinden rechnen mit hohen Mehrkosten. Römer schlägt nun vor, die Entwicklung der Inklusion nach Verabschiedung des Gesetzes ein Jahr lang gemeinsam zu überprüfen und dann nochmals zu beraten. Er sei zuversichtlich, dass beide Seiten zu einer Einigung kommen könnten. Denn niemand müsse seine Rechtsposition aufgeben, und den Kommunen bliebe auf diese Weise der Klageweg offen — sie können innerhalb eines Jahres nach Gesetzesverabschiedung rechtlich dagegen vorgehen.

Römer betonte zugleich, dass das Gesetz auch ohne Einigung rechtzeitig beschlossen werde — „so oder so“. Ein Sprecher des Städtetages NRW sagte auf Anfrage unserer Zeitung, der Verband sei erfreut, dass das Land das Gespräch suche. Im Detail äußerte er sich nicht zu dem Vorstoß. Erst am Dienstag hatten die Spitzenverbände die rot-grüne Landeskoalition allerdings nochmals aufgerufen, die Kommunen mit den „erforderlichen Finanzmitteln“ für die Inklusion auszustatten.

Rot-Grün will beginnend mit dem Schuljahr 2014/2015 schrittweise einen Rechtsanspruch auf gemeinsamen Unterricht einführen. Eltern haben damit ab Sommer 2014 das Recht, ihr behindertes Kind in der ersten oder fünften Klasse einer Regelschule anzumelden.