Viele Verbote für Jäger - Kabinett beschließt Gesetzentwurf
Die Jäger in NRW sind aufgebracht: Die rot-grüne Regierung will deren Jagdrechte einschränken - und hält trotz des Widerstands der Grünröcke Kurs.
Düsseldorf (dpa) - Die Jagd in Nordrhein-Westfalen wird eingeschränkt. Trotz anhaltender Proteste des Landesjagdverbands verabschiedete das Landeskabinett am Dienstag in Düsseldorf einen weitgehend unveränderten Gesetzentwurf. Er soll voraussichtlich im Frühjahr vom Landtag verabschiedet werden. Die Liste der jagdbaren Arten wird kleiner.
Hauskatzen dürfen nicht mehr geschossen werden, Hunde nur noch in Ausnahmefällen. Verboten werden Totschlagfallen, die Baujagd mit Hunden und die Lockjagd auf Rabenkrähen ebenso wie die Jagdhundeausbildung an flugunfähigen Enten. Während Naturschützer die Pläne lobten, kritisierten CDU und FDP staatliche Regelungswut und Fehlentscheidungen.
„Wir wollen mit dem neuen ökologischen Jagdgesetz den Tierschutz verbessern, den Artenschutz stärken und den Schutz des Waldes sichern“, begründete Remmel seine Jagdreform. Spätestens seit der Tierschutz 2002 auch im Grundgesetz verankert worden sei, habe die Kritik an althergebrachten Jagdmethoden zugenommen. Der Landesjagdverband will seinen Widerstand gegen die Novelle hingegen verschärfen. „Der Gesetzentwurf bedeutet die fortgesetzte Gängelung der Bevölkerung mit unfairen Vorschriften und überflüssigen Verboten“, kritisierte er in einer Mitteilung.
Am Dienstagabend wollten sich die Mitglieder zu ihrer fünften Regionalkonferenz in Bielefeld treffen. Zuvor seien landesweit bereits mehr als 10 000 Jäger zusammengekommen, um gegen den Entwurf zu protestieren, teilte der Verband mit. Die Änderungen nach der Auswertung der Verbändeanhörung seien unzureichend. Die FDP-Opposition sprach von einem „Feigenblatt“.
Kleine Korrekturen gibt es aber: Zwar bleibt es dabei, dass wildernde Hunde künftig nur noch abgeschossen werden dürfen, wenn mildere Mittel erfolglos sind. Auf den ursprünglich vorgesehenen Videobeweis wird aber verzichtet. Außerdem sollen Vereine und Verbände - im Gegensatz zu Privatpersonen - doch nicht die Möglichkeit erhalten, die Jagd auf ihrem Grundbesitz zu untersagen.
Der Katalog der jagdbaren Arten soll in einem Gesetz neu festgelegt werden. Definiert werde nun eine kleinere Gruppe von Gattungen statt einer großen Auflistung einzelner Arten, erläuterte ein Sprecher des Umweltministeriums. Die alte Liste werde um ohnehin nicht jagdbare Arten bereinigt. Insofern sei die neue mit der alten Liste nicht genau vergleichbar und die Behauptung, die Liste der jagdbaren Tiere werde um über 100 Arten gestrichen, sei falsch.