Schwierigkeiten bei der Abschiebung Wann schiebt NRW Hamza C. ab?
Nach dem Terroranschlag des Tunesiers Anis Amri ist monatelang diskutiert worden. Tenor: Wieso war der als Gefährder eingestufte Mann überhaupt noch im Land? Ein neuer Fall zeigt, dass es ähnlich wieder zugehen kann.
Düsseldorf. Es waren monatelange Diskussionen nach dem Terroranschlag des Tunesiers Anis Amri im Dezember 2016 in Berlin. Tenor: Wieso war Amri, der als Gefährder und Terrorist eingestuft war, überhaupt noch im Land? Verkürzt waren es zwei Gründe: Tunesien hatte den deutschen Behörden keine Papiere für Amri zukommen lassen. Und: Die Sonderregelung des Paragrafen 58a des Aufenthaltsgesetzes, nach der ein Ausländer „auf Grund einer Tatsachen gestützten Prognose“ (die das Bundesverwaltungsgericht bestätigen muss) zur Abwehr einer terroristischen Gefahr „ohne vorhergehende Ausweisung“ abgeschoben werden kann, kam im Fall Amri nicht zur Anwendung — wie ohnehin vor dem Amri-Fall noch nie.
Das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ zeigt jetzt, dass es ähnlich wieder zugehen kann. Mit einem Fall, der erneut in NRW spielt: Seit Monaten versucht die NRW-Landesregierung, den angeblich hoch gefährlichen Islamisten Hamza C., ein Algerier, der als angeblicher Syrier über die Balkanroute gekommen war, in sein Heimatland abzuschieben. Hamza C. war vorgeworfen worden, an den Anschlagsplänen auf die Düsseldorfer Altstadt beteiligt gewesen zu sein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sprach ihn jedoch frei. An der Einschätzung des LKA, C. sei ein Top-Gefährder, änderte das nichts.
Das Problem: Wieder verweigert das Heimatland, Passpapiere auszustellen. Gegenüber dem „Spiegel“ sieht NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) den Bund in der Pflicht. „Die Bundesregierung muss sich endlich mit ganz anderem Engagement und viel systematischer —insbesondere bei der Beschaffung von Passersatzpapieren — in die Abschiebungsprozess von Gefährdern einbringen.“
Kurios: Nachdem die Abschiebehaft am vergangenen Mittwoch auszulaufen drohte, verlängerte laut „Spiegel“ ein Gericht im letzten Augenblick die Haft. Nun will die Landesregierung eine Abschiebung nach Paragraf 58a Aufenthaltsgesetz durchsetzen — und wartet laut einer Sprecherin des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration gegenüber unserer Zeitung auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über „den rechtzeitig gestellten Eilantrag“ — vorher könne die Abschiebung nicht vollzogen werden.
Ende Mai - so der „Spiegel“ - soll die Entscheidung fallen. Es wäre dann der zweite Fall in NRW: Ende 2017 wurde Ahmet Y. aus Altenbeken in die Türkei mithilfe des 58a abgeschoben. Laut „Spiegel“ habe C. aber nun einen Asylfolgeantrag gestellt, weil Islamisten in Algerien Folter drohe. „Zu Verfahrensständen und dem möglichen Ausgang — insbesondere — gerichtlicher Verfahren kann von hier keine Auskunft gegeben werden“, heißt es dazu aus dem Ministerium.