WDR-Gesetz WDR-Chef droht mit „Notmaßnahmen“

Am Donnerstag stimmt der Kulturausschuss des NRW-Landtags über das neue WDR-Gesetz ab. Mit einem Schreiben an die Abgeordneten will WDR-Intendant Tom Buhrow erreichen, dass sein Sender neben Gebühren weiter Werbe-Geld kassieren darf.

Der Intendant des Westdeutschen Rundfunks (WDR), Tom Buhrow.

Foto: Rolf Vennenbernd

Düsseldorf/Köln.. Der WDR hat die Abgeordneten mit dem Segen der Landtagspräsidentin ausgiebig bewirtet, in der Expertenanhörung bekam WDR-Intendant Tom Buhrow als erster das Wort, nun hat der Sender-Chef mit einem persönlichen Schreiben an die Parlamentarier noch einmal nachgelegt. Und droht der Politik für den Fall, dass im neuen WDR-Gesetz die Rundfunk-Werbezeiten beschnitten werden: „Ich wäre gezwungen, sofort Notmaßnahmen zu ergreifen“, so Buhrow.

Das WDR-Gesetz soll am Donnerstag im Ausschuss für Kultur und Medien abschließend beraten und beschlossen werden. Der mit dem WDR abgestimmte Entwurf der Landesregierung sieht unter anderem vor, den Rundfunkrat zu vergrößern, aber in seinen Befugnissen zu beschneiden. Vor allem die privaten Rundfunkbetreiber äußerten massive Kritik daran, dass dem WDR trotz der Zwangsgebühren aus dem Rundfunkbeitrag (2015: 1,16 Milliarden Euro) auch künftig anderthalb Stunden Radio-Werbung gestattet sein sollen. Die Grünen und die SPD hatten 2012 im Koalitionsvertrag einen Verzicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Werbung und Sponsoring vereinbart.

Buhrow will die Politik überreden, den Werbeverzicht auf die lange Bank zu schieben. Weniger Werbung sei „grundsätzlich ein legitimes Ziel. Aber jede Reduktion sollte bundesweit koordiniert stattfinden. Und das geht nur über eine Regelung im Rundfunkstaatsvertrag. Dort gehört die Debatte hin. Einen solchen Weg unterstütze ich ausdrücklich“, so der WDR-Intendant.

Darauf wollen die Vertreter der privaten Lokalradios, die es in dieser Form in keinem anderen Bundesland gibt, allerdings nicht warten. Auch sei nicht der WDR gefährdet, sondern vielmehr gefährdet der WDR sowohl im Umfang seiner Werbung als auch seiner Preis- und Rabattpolitik den lokalen Hörfunk, so Fritz-Joachim Kock, Vorsitzender des Lokalrundfunk-Verbands.

Den Lokalradios geht es nicht um einen Komplett-Werbeverzicht des WDR. Ihnen würde es reichen, wenn der WDR sich nach dem Vorbild des NDR auf 60 statt heute 90 Minuten beschränken würde. In seinem Brief an die Abgeordneten malt Buhrow für den Fall von Einnahmeverlusten ein Untergangsszenario an die Wand: „Kämen weitere Kürzungen hinzu, würden die Maßnahmen eine neue Qualität erreichen, sämtliche Bereiche stünden zur Disposition — als direkte Folge der Werbebeschränkungen im WDR-Gesetz.“

Die Ankündigung ist insofern erstaunlich, als dass die gesamte Werbung im Haushalt des WDR 2015 ganze 2,3 Prozent der gesamten Einnahmen des Senders ausmacht. Das sind in harten Zahlen zwar 31,8 Millionen Euro für TV- und Radiowerbung zusammen (eine genaue Aufschlüsselung macht der WDR nicht öffentlich). Damit liegen die Werbeeinnahmen des Senders um ein Vielfaches niedriger als allein seine sonstigen Betriebserträge aus Zinsen, Mieten, Pachten und übrigen Erträgen mit 108,6 Millionen Euro.

Zudem ging der WDR im vergangenen Jahr von einem Minus von 3,1 Millionen Euro bei der Radiowerbung aus, während die Einnahmen aus TV-Werbung weiter stiegen. Die TV-Werbung wäre von den Forderungen des privaten Rundfunks gar nicht betroffen. Der WDR nimmt in seiner Langfristprognose weiter sinkende Einnahmen aus der Radiowerbung an, was die Sorgen der privaten Lokalradios damit indirekt bestätigt. Aus dem Betriebshaushaltsplan des WDR geht jedoch hervor, dass die Radioeinnahmen verwendet werden, um die offenbar nicht sonderlich erfolgreiche TV-Werbung der WDR media group zu subventionieren.

Sollte das Geld nicht mehr fließen, will der Sender offenbar eine Erhöhung der Rundfunkgebühren verlangen. Wörtlich heißt es in den Erläuterungen des Haushaltsplans: „Bei Berücksichtigung der von der WDR mediagroup GmbH finanzierten TV-Werberahmenprogrammkosten in Höhe von 35,7 Millionen Euro als Finanzierungsbeitrag der Werbung ergäbe sich ein Ertragsanteil der Werbung von 4,9 Prozent. Bei einem Verzicht auf die Werbung müssten demnach Ertragseinbußen sowie die Kosten für das Werberahmenprogramm durch eine Anhebung des Rundfunkbeitrags kompensiert werden.“