Analyse Vor WDR-Gesetz: Sender bewirtet Landtagsabgeordnete

Parallel zur Gesetzes-Beratung haben Landtagspräsidentin und WDR-Intendant zu einen „Parlamentarischen Abend“ geladen.

Landtagspräsidentin Carina Gödecke (SPD, Bild) hatte zusammen mit WDR-Intendant Tom Buhrow zum Parlamentarischen Abend eingeladen.

Foto: Sergej Lepke

Düsseldorf. Lachende Politiker, die sich mit der beliebten WDR-Maus fotografieren lassen, reichlich Getränke, und als nette Überraschung für die Gäste ein musikalischer „Flashmob“ des WDR-Rundfunkchors — das ließen sich mehrere hundert Landtagsabgeordnete, Mitglieder der Landesregierung, WDR-Mitarbeiter und „Vertreter gesellschaftlicher Gruppen“ unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit am Dienstagabend in der Bürgerhalle des Düsseldorfer Landtags gern gefallen.

Solche „Parlamentarischen Abende“ veranstaltet der Landtag regelmäßig, „um seine Bereitschaft zu zeigen, dass er Informationen aus dem gesellschaftlichen Raum aufnehmen möchte“, so Landtagssprecher Hans Zinnkann. Seine Partner sind dabei Interessen- und Lobbyverbände, mal die rheinischen Schützen oder die Feuerwehr, mal Banken oder die Chemie. Den Steuerzahler kostet das nicht viel (am Dienstag: 1200 Euro), weil die Lobbyisten die Bewirtungs- und Programmkosten tragen. Die Landtagsabgeordneten, die sich vom WDR aus Rundfunkgebühren bewirten ließen (laut des Senders lagen die Kosten „im niedrigen fünfstelligen Bereich“), sollen demnächst über ein neues WDR-Gesetz abstimmen.

Unter den geladenen Abgeordneten waren auch solche, die nicht nur über das WDR-Gesetz abstimmen, sondern zugleich auch Mitglieder des WDR-Rundfunkrats sind, der den Sender beaufsichtigen soll. Unter anderem sieht der Gesetzes-Entwurf der Landesregierung — so vom WDR gewünscht — bislang entgegen allen politischen Beteuerungen keine Einschränkung von Werbezeiten vor, wie sie zum Beispiel beim NDR üblich sind und erst jüngst von den Chefredakteuren der privaten NRW-Lokalfunk-Radios gefordert wurden.

Landtagspräsidentin Carina Gödecke (SPD), die gemeinsam mit WDR-Intendant Tom Buhrow eingeladen hatte, erklärte bei der Veranstaltung zu den Herausforderungen der Flüchtlingskrise, man solle gemeinsam thematisieren, „wie wir als Handelnde aus Politik und Medien gemeinsam verantwortungsvoll in unserem Handeln reagieren können, wie wir Menschen mit ihren Sorgen und Ängsten erreichen und Meinungsvielfalt fernab von menschenverachtender Hetze fördern können und wie wir aus unterschiedlichen Perspektiven und über politische Unterschiede hinweg demokratische Teilhabe stärken können.“

Ein öffentlich-rechtlicher Sender quasi als publizistischer Arm der Politik, als All-Parteien-Staatsfunk? Wie verträgt sich eine solche auf einer Lobby-Veranstaltung vorgetragene Forderung eigentlich mit dem Gebot der Staatsferne für einen öffentlich-rechtlichen Sender? Landtagspräsidentin Gödecke ließ am Freitag entschieden zurückweisen, dass es sich um eine Lobby-Veranstaltung gehandelt habe.

Die gebotene Staatsferne könne durch einen Parlamentarischen Abend nicht gefährdet werden, so Landtags-Sprecher Hans Zinnkann, und weiter: „Ich bin überzeugt davon, dass Ihnen der WDR schlüssig erläutern kann, wie die für ihn verpflichtende Staatsferne mit einer gemeinsamen Veranstaltung zwischen WDR und Landtag in Einklang zu bringen ist.“ Das tat eine WDR-Sprecherin am Freitag denn auch. Sie benötigte dafür genau einen Satz: „Wir können hier keinen Interessenkonflikt erkennen.“