Anhörung im Landtag Kritik am geplanten WDR-Gesetz

Der Rundfunkrat des Senders will die Finanzkontrolle behalten. Zudem gibt es Beschwerden über die Rolle der Politik.

Der WDR-Stammsitz in Köln.

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Düsseldorf. Vor der Landtags-Anhörung zum geplanten neuen WDR-Gesetz am Dienstag hat der amtierende WDR-Rundfunkrat sich dagegen ausgesprochen, die mittelfristige Finanz- und Aufgabenplanung des WDR seiner Zuständigkeit zu entziehen und dem Verwaltungsrat des Senders zu überlassen.

Nach Auffassung sowohl des Rundfunk- als auch des Verwaltungsrats solle die Entscheidung weiter dem Rundfunkrat überlassen bleiben, da sie unmittelbar mit der jährlichen Haushaltsplanung des Senders verzahnt sei, so die Rundfunkrats-Vorsitzende Ruth Hieronymi (CDU). Insgesamt könne jedoch von einer Schwächung des WDR-Rundfunkrats, die manche aus dem vorliegenden Gesetzentwurf herauslesen wollten, keine Rede sein, so Hieronymi.

Derweil hat der frühere Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbands NRW, Michael Kroemer, sich gegen die geplante „Entpolitisierung des WDR-Verwaltungsrates“ ausgesprochen. Der Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung sieht die vor, den Verwaltungsrat mit mehr Rechten auszustatten und bestimmte berufliche Qualifikationen für die Mitgliedschaft verbindlich vorzuschreiben.

„Ein Gremium von Fachidioten vertritt nicht die Interessen der Allgemeinheit“, so Kroemer, der dem WDR-Verwaltungsrat seit 15 Jahren angehört und von 1977 bis 2012 Pressesprecher der Bergischen Universität Wuppertal war.

Zudem beschwerten sich die Vorsitzenden von fünf Veranstalter-Gemeinschaften des privaten NRW-Lokalfunks bei Landtagspräsidentin Carina Gödecke (SPD) über einen „Parlamentarischen Abend“, bei dem der WDR während der laufenden Gesetzesberatung Landtagsabgeordnete und Mitglieder seiner Aufsichtsgremien für einen fünfstelligen Euro-Betrag im Foyer des Landtags bewirtet hatte (unsere Zeitung berichtete). In der Begrüßungsansprache Gödeckes habe man den Eindruck gewinnen können, das NRW-Parlament betrachte den WDR als seinen Haussender, mit dem man in großer Harmonie zusammenarbeite.

„Gerade im Hinblick auf die Situation des Lokalfunks in NRW wäre es gut, wenn den Abgeordneten ebenso nahegebracht würde, dass der WDR-Hörfunk mit einer Flottenstrategie dabei ist, den privat finanzierten Lokalfunk aus der äußerst komfortablen Situation des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks substanziell zu gefährden“, heißt es in dem Schreiben der Veranstaltergemeinschaften.

Die Veranstaltergemeinschaften kritisieren unter anderem, dass auch das neue WDR-Gesetz trotz der Gebührenfinanzierung des Senders keine Werbezeiten-Beschränkung vorsieht. Sie fordern eine Reduzierung von derzeit bis zu 120 auf täglich 60 Minuten nach Vorbild des NDR. Durch niedrige Werbepreise und großzügige Rabatte beeinflusse der WDR unzulässig den Werbemarkt und bringe den privaten Rundfunk in eine mitunter existenzgefährdende Wirtschaftslage. Bei den rund 1500 Verantwortlichen in den Gremien des Lokalfunks sei der Eindruck einer Parteinahme des Parlaments zugunsten des WDR entstanden.