Im gleichen Zeitraum des Vorjahres seien 710 Häftlinge im Rahmen der Weihnachtsamnestie freigelassen worden waren.
Die Regelung gilt laut einem Ministeriumssprecher nur für Insassen, deren Haft ohnehin nur bis zum 6. Januar 2018 gedauert hätte, und die sich gut geführt hätten. Mörder, Sexualstraftäter und Kapitalverbrecher seien davon ausgenommen. dpa