Weiter keine Einigung über Inklusionskosten
Nur noch wenige Monate, dann tritt für behinderte Kinder schrittweise der Rechtsanspruch auf gemeinsames Lernen mit Nichtbehinderten in Kraft. Doch ein Ende des Kostenstreits von Land und Kommunalverbänden ist nicht in Sicht.
Düsseldorf (dpa). Der zähe Streit um die Kosten des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderung geht weiter. Landesregierung und Kommunalverbände fanden auch in einem neuen Gespräch keine gemeinsame Lösung, wie die finanziellen Lasten der sogenannten Inklusion in Nordrhein-Westfalen aufgeteilt werden sollen.
Bei dem Treffen am Donnerstagabend in Düsseldorf gab es zwar in einigen Punkten Annäherungen, eine abschließende Einigung wurde aber nicht erzielt, wie mehrere Vertreter der Verhandlungspartner am Freitag erläuterten. Eine Sprecherin des NRW-Schulministeriums sagte, es sei jedoch noch nichts gescheitert.
In der Debatte geht es um die Kosten, die die Kommunen als Schulträger zu stemmen haben - für Umbauten und für weiteres Personal, etwa für sogenannte Integrationshelfer. Das Land hat angeboten, sich für fünf Jahre mit insgesamt 175 Millionen Euro daran zu beteiligen. Der Landkreistag hatte zuletzt kritisiert, die angebotenen Pauschalen seien zu gering. Kostenrisiken würden auf die Kommunen verschoben.
Reiner Limbach, für Schulen zuständiger Beigeordneter des Landkreistages, sagte am Freitag, die Landesregierung habe in einzelnen Punkten zwar Änderungen zugestanden, hier drehe man aber lediglich an sehr kleinen Schräubchen. Auch der Städte- und Gemeindebund hatte Nein zum Angebot der Landesregierung gesagt. Zahlreiche Kommunen bereiten bereits eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht vor. Der Städtetag hatte sich als Vertreter der großen Kommunen für den Kompromissvorschlag ausgesprochen - allerdings nur, wenn die beiden anderen Verbände mitziehen.
Die Sprecherin des Schulministeriums, Barbara Löcherbach, betonte am Freitag, das Land trage den Hauptteil der Inklusionskosten. Man nehme insgesamt mehr als eine Milliarde Euro in die Hand. Neben den 175 Millionen Euro aus dem Angebot an die Kommunen gebe man allein für zusätzliche Lehrer sowie für Aus- und Fortbildung weitere 850 Millionen Euro bis 2017 aus.
Zum kommenden Schuljahr 2014/15 haben Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in NRW einen Rechtsanspruch auf gemeinsames Lernen mit Nichtbehinderten in Regelschulen - zunächst in den Klassen eins und fünf. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland zu inklusivem Unterricht - die Umsetzung ist Ländersache.