Wo in NRW überwacht werden darf

Die Polizei filmt nur an zwei Orten in NRW. Den meisten Ärger über Kameras gibt es unter Nachbarn.

Foto: Judith Michaelis

Düsseldorf. Die Überwachung öffentlicher Plätze durch Kameras ist ein heiß diskutiertes Thema. Schützen die Anlagen den Bürger oder geben sie ihm das beklemmende Gefühl, jederzeit unter Beobachtung zu stehen?

In Nordrhein-Westfalen gibt es bislang nur auf zwei öffentlichen Plätzen Videoüberwachung: am Alten Markt in Mönchengladbach und am Bolker Stern in Düsseldorf. In beiden Fällen muss die Überwachung jedes Jahr aufs Neue genehmigt werden. Ein Grund dafür ist das strenge Polizeigesetz in NRW, das dem Einsatz der Kameras zugrunde liegt.

Ganz anders sieht es bei der Videoüberwachung im privaten Bereich aus. In dem Fall greift das Bundesdatenschutzgesetz. Dieses erlaubt eine Überwachung von öffentlichen Räumen wie etwa Supermärkten. Eine Genehmigung von öffentlicher Stelle ist nicht nötig.

Nordrhein-Westfalens oberster Datenschützer Ulrich Lepper hat festgestellt, dass dadurch längst nicht jede Anlage im Sinne des Gesetzes eingesetzt wird: „Die verantwortlichen Personen sind sich oftmals ihrer Verantwortung nicht hinreichend bewusst und kennen die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen nicht, unter denen eine Videoüberwachung zulässig ist.“

So darf das Filmmaterial zum Beispiel nur gespeichert werden, wenn eine konkrete Gefahr besteht — etwa weil mehrfach die Hausfassade beschmiert oder Inventar geklaut wurde. Das Hausrecht des Filmenden endet außerdem an seiner Grundstücksgrenze. Gehwege, Straßen oder das Nachbargrundstück dürfen nicht gefilmt werden.

Genau das ist aber der häufigste Beschwerdegrund, der Ulrich Lepper erreicht — dabei geht es nicht um Geschäfte oder öffentliche Plätze, sondern um die unmittelbare Wohnumgebung: „Sehr oft geht es um Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei denen beide Seiten mit Kameras aufrüsten.“

Wie häufig Kommunen in NRW Videoüberwachung als Abschreckung oder für eine spätere Aufklärung von Straftaten einsetzen, wird nicht erfasst. Der derzeit bekannteste Streitfall ist das sauerländische Meschede. Die teuer sanierte Innenstadt soll mit Kameras vor Vandalismus und Graffitis geschützt werden. Der Stadtrat beschloss die Installation bereits 2013. Nach massiven Bedenken von Datenschützern und Protest aus der Bevölkerung blieb es bislang beim Vorhaben.