Berlin. Als Fliesenleger und Lkw-Fahrer schlug sich Gheorghe Marcu bisher in Deutschland durch. Dabei ist der Rumäne gelernter Elektriker. Dass sein Berufsabschluss jetzt endlich akzeptiert wurde und er sich mit Erfolg auf eine Stelle beim Tiefbauamt Augsburg bewerben konnte, verdankt er dem seit einem Jahr geltenden Gesetz zur verbesserten Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Exakte Zahlen gibt es noch nicht, doch zog Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) am Mittwoch ebenso wie der Arbeitgeberverband eine positive Bilanz.
In Deutschland leben rund 300 000 Ausländer, die nicht ihrer Ausbildung gemäß tätig sind. Viele sind mit ihrem Ausweichjob zufrieden, andere aber wollen in ihrem Beruf arbeiten — und nicht mehr, wie so mancher Chirurg oder Ingenieur, als Taxifahrer jobben. Dazu gehören Leute, die den Nachweis ihrer Qualifikation als Zugangsvoraussetzung brauchen, um nach Deutschland kommen zu können.
Der zunehmende Fachkräftemangel hat die schwarz-gelbe Regierung für diesen Kreis schon einige Hemmnisse aus dem Weg räumen lassen. So gibt es neuerdings Visa für Nicht-EU-Bürger, damit sie auf Jobsuche gehen können. Allerdings nur in Mangelberufen. Die erforderliche Gehaltsschwelle wurde gesenkt.
Wer eine Bescheinigung über den (deutschen) Wert seiner Berufsqualifikation haben will, muss einen Lebenslauf in deutscher Sprache sowie beglaubigte und übersetzte Nachweise über Ausbildungsabschluss und Berufserfahrung vorlegen. Das Ganze wird dann daraufhin geprüft, ob und welcher deutschen Berufsqualifikation es entspricht — je nach Zuständigkeit mal von den Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern oder von staatlichen Organisationen. Es gibt einen Rechtsanspruch auf einen solchen Bescheid. Die Verwaltungskosten von im Durchschnitt 420 Euro muss der Antragsteller allerdings ebenfalls selbst tragen.
Wanka sagte, nach bisherigen Schätzungen würden deutlich weniger als zehn Prozent der Anträge nicht anerkannt. Die meisten der bisher 30 000 Anträge, rund 20 000, betrafen Gesundheitsberufe.
Getrübt wird die Bilanz durch die Bundesländer. Sie sind für die Anerkennung von Lehrern, Erziehern und Ingenieuren zuständig, ausgesprochenen Mangelberufen. Aber nur fünf von ihnen haben schon eigene Landesgesetze formuliert. Nur in Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland können deshalb die Anerkennungsprüfungen für diese Bereiche stattfinden. In den anderen elf Ländern stehen die Gesetze noch aus — so auch in NRW.