Berlin. Korruption im Gesundheitswesen soll nach dem Willen von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können. Eine Verschärfung des Sozialgesetzbuches solle noch in der laufenden Wahlperiode auf den Weg gebracht werden, teilte eine Sprecherin Bahrs gestern in Berlin mit.
Bestechung und Bestechlichkeit von Kassenärzten, Herstellern von Medizintechnik und bei anderen Gesundheitsberufsgruppen sollen künftig mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. Geplant ist eine Strafvorschrift im Sozialgesetzbuch V, die sich am Strafgesetzbuch orientiert.
Verboten werden sollen Vorteilsannahme und -gewährung. Die Ärzteschaft hatte sich gegen eine nur auf Ärzte zugeschnittene Regel gewehrt. Das Bundesjustizministerium hatte zurückhaltend auf Überlegungen reagiert, das Strafrecht zu ändern, wie eine Sprecherin bestätigte.
In Fahrt gekommen war die Debatte durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Sommer. Korruption niedergelassener Ärzte ist demnach nach geltendem Recht nicht strafbar. Es geht zum Beispiel um die Annahme von Zuwendungen für die Verordnung bestimmter Arzneien oder den Einsatz medizinischer Hilfsmittel.
Ob die Neuregelung Gesetz wird, ist unklar. Denn die Regierung ist im Bundesrat auf SPD, Grüne und Linke angewiesen. Im Bundestag hatten alle drei Oppositionsparteien in eigenen Anträgen teils schärfere Regelungen verlangt.
SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sagte: „Das ist ein Etikettenschwindel.“ Abschreckende Wirkung und mehr Verbraucherschutz brächten die Pläne nicht. „Die relativ wenigen Ärzte, die sich der Korruption schuldig machen, würden nur durch eine strafrechtliche Verfolgung abgeschreckt.“
Die gesetzlichen Krankenkassen lobten den Vorstoß. „Die Initiative ist ein Segen für die Patienten und alle seriös arbeitenden Menschen im deutschen Gesundheitswesen“, sagte der Vizechef des AOK-Bundesverbands, Uwe Deh.