Rechtsmedizin: Schwere Mängel bei der Pflege

Studie belegt: Viele Senioren sind in einem alarmierenden Zustand – sie sind unterernährt und wundgelegen.

Düsseldorf. Viele ältere Menschen sind laut einer neuen Untersuchung in einem zum Teil alarmierenden Pflege- und Gesundheitszustand.

Rechtsmediziner des Hamburger Universitätsklinikums hatten für die Studie rund 8500 Leichen von Menschen untersucht, die bei ihrem Tod im Schnitt 81 Jahre alt waren. Sie waren entweder Zuhause, im Krankenhaus, in einem Heim oder in einem Hospiz gestorben.

Etwa drei Prozent der untersuchten Leichen wiesen schwere Geschwüre vom Wundliegen (Dekubitus) auf. Etwa die Hälfte war normalgewichtig, 15 Prozent dagegen untergewichtig. Fast sieben Prozent waren vor dem Tod durch eine Magensonde künstlich ernährt worden - bei einem Drittel dieser Fälle war die Haut um die Eintrittsstelle entzündet und nicht gut gepflegt. Auch nehme die Zahl der Knochenbrüche zu.

Die Studie der Rechtsmediziner zeigt auch, dass manche Tote erst nach mehr als drei Tagen entdeckt wurden. "Sie sterben vermehrt einsam und allein, keinesfalls im Schoß der Familie", sagte Klaus Püschel, Leiter der Rechtsmedizin. Zugleich steige die Zahl der Selbsttötungen im Alter deutlich. Kämen ältere Menschen gewaltsam ums Leben, werde dies häufig gar nicht erkannt.

Die Studie bestätigt vorangegangene Untersuchungen über Missstände in der Pflege. So hatte vor zwei Jahren der Qualitätsbericht des Medizinischen Dienstes ergeben, dass etwa jeder dritte Pflegebedürftige nicht ausreichend zu essen und zu trinken bekommt.

Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung nannte die Missstände eine "tausendfache Körperverletzung - und das täglich". Die Stiftung sprach sich dafür aus, Schwerpunktstaatsanwaltschaften einzurichten, um kompromisslos gegen die Missstände vorzugehen.

Der Verein erhofft sich dadurch, dass mehr Fälle von Angehörigen, aber auch von Pflegekräften angezeigt werden. Zugleich könnten die dort tätigen Staatsanwälte besser im Bereich Pflege- und Medizinrecht geschult werden. Schwerpunktstaatsanwaltschaften gibt es beispielsweise im Bereich Wirtschaftskriminalität.