Verbrechen und Heimat

Wer vergewaltigt oder Kinder missbraucht, so meint der europäische Generalanwalt in seinem Gutachten, der will sich nicht integrieren. So jemand hat kein Bleiberecht in dem Land, in dem er die Integration verweigert.

Das klingt zwar plausibel, ist aber letztlich zu schlicht gestrickt.

Das Argument liefe am Ende darauf hinaus, dass Kriminelle in jedem Fall in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können. Denn wer schwere Straftaten begeht, ist ja stets gesellschaftlich nicht integriert — egal, ob er nun in seinem Vaterland oder am späteren Wohnort kriminell wird.

So einfach ist die Frage, wo einer hingehört, nicht zu lösen. Wohin also mit einem Verbrecher? Dorthin, wo man ihn und die anderen am besten vor weiteren Verbrechen schützt.