Verfassungsänderung: Union will Jobcenter erhalten
Städte sollen künftig selbst wählen, ob sie allein oder gemeinsam mit der Bundesagentur die Arbeitslosen betreuen.
Berlin. Die Union hat sich nach zweijährigem Streit um die Zukunft der Jobcenter auf eine gemeinsame Linie geeinigt. Man werde in Kürze mit der SPD Verhandlungen über eine Grundgesetzänderung aufnehmen, teilte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) mit. Es soll mit der Verfassungsänderung sichergestellt werden, dass Kommunen, die die Langzeitarbeitslosen in eigener Regie betreuen wollen, diese Option wählen können. Mit dieser Linie haben sich die Unions-Ministerpräsidenten gegen die eigene Fraktion in Berlin durchgesetzt, die bisher eine Grundgesetzänderung abgelehnt hatte.
Im Kern geht es darum, ob die Betreuung der Langzeitarbeitslosen von Bundesagentur und Kommune wie bisher in einer Mischverwaltung aus einer Hand fortgeführt werden kann. Dies hatten die Karlsruher Richter für verfassungswidrig erklärt. Mit einer Grundgesetzänderung wäre der Erhalt der Jobcenter in der bisherigen Form möglich.
Der Koalitionspartner FDP signalisierte Zustimmung zu dem Vorhaben, das nicht im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Die SPD zeigte sich grundsätzlich zu einer Verfassungsänderung bereit, stellte aber Bedingungen.
Die Städte begrüßten die Einigung. "Das ist ein konsequenter Schritt in die richtige Richtung, wir in Düsseldorf wollten immer eine Verfassungsänderung, um die enge Kooperation zwischen Bundesagentur und Stadt aufrecht erhalten zu können", sagte der Düsseldorfer Sozialdezernent Burkhard Hintzsche. Der Wuppertaler Arge-Chef Thomas Lenz hatte noch kürzlich gegenüber unserer Zeitung eine solche Grundgesetzänderung gefordert.
Auch in Mönchengladbach und Krefeld zeigte man sich erleichtert. Nach dem Urteil könne die bisherige Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit fortgesetzt werden. Solingen hingegen will sich die Möglichkeit offenhalten, die Aufgaben der Hartz-IV-Behörde als sogenannte Optionskommune in Eigenregie zu übernehmen.