Die Zukunft der Jobcenter

Die SPD muss der Grundgesetzänderungzustimmen und stellt dafür Bedingungen.

Berlin. Nach der überraschenden Einigung der Unions-Spitzen im Jobcenter-Streit ist das Vorhaben noch nicht in trockenen Tüchern. Auch die SPD muss ins Boot, wenn es mit der Verfassungsänderung klappen soll. Da lauern noch Fallstricke.

Hessens Ministerpräsident Roland Koch hatte vergangene Woche Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (beide CDU) davor gewarnt, die Jobcenter zu zerschlagen und ultimativ eine Grundgesetzänderung gefordert. Damit erhöhte sich der Druck auf alle Beteiligten, sich doch noch zu einigen. Die Länderchefs wussten ebenso wie von der Leyen und die sich sträubende Spitze der Bundestagsfraktion: Ohne Verständigung sind auch die Tage der von der Union favorisierten Optionskommunen (siehe Kasten) gezählt. Deren Frist würde ohne Grundgesetzänderung Ende des Jahres ebenso abgelaufen wie jene der vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Jobcenter. Das wollte niemand.

Langzeitarbeitslose und deren Familien werden seit dem Start der Hartz-IV-Reform Anfang 2005 in sogenannten Jobcentern betreut. Dabei handelt es sich um 345 Arbeitsgemeinschaften (Argen), die von Kommunen und Arbeitsagenturen gemeinsam betrieben werden (siehe Grafik). Das Bundesverfassungsgericht verwarf Ende 2007 die Zusammenarbeit von Kommunen und BA in den Jobcentern als unzulässige Mischverwaltung. Konsequenz: Entweder wird die Hartz-IV-Verwaltung wieder in zwei unabhängige Behörden getrennt, oder die Verfassung wird dem Jobcenter-Modell angepasst.

Jobcenter und Optionskommunen bleiben erhalten, die Zahl der Optionskommunen soll sogar steigen. Dies soll durch eine Änderung des Grundgesetzes möglich gemacht werden, wobei allerdings nach dem Willen der Union die Zahl der Optionskommunen nicht in der Verfassung fixiert wird. Wieviele es genau werden, will man in einem Bundesgesetz regeln, das jederzeit auch wieder geändert werden kann.

Die Union will, dass jede Kommune und jeder der 301 Landkreise die Möglichkeit (Option) erhalten soll, Langzeitarbeitslose in Eigenregie zu betreuen und in Arbeit zu bringen. Die SPD ist aber zur Verfassungsänderung nur bereit, wenn die Zahl der Optionskommunen lediglich "moderat" wächst. Was darunter zu verstehen ist, dürfte der Knackpunkt der Verhandlungen werden. Denkbar ist eine Lösung mit gesetzlich festgelegten Kriterien für Optionskommunen, damit deren Zahl nicht beliebig ausufert. Für Fachleute ist aufgrund der Erfahrungen klar: Nicht jede Gemeinde, die sich zur Optionskommune berufen fühlt, kann diesen Anspruch auch erfüllen.