Völlig berechtigt
Inklusion ist teuer, wenn sie vernünftig umgesetzt werden soll. Die Forderungen der Lehrer sind daher berechtigt: Schüler mit Förderbedarf brauchen einen Sonderpädagogen, der im Klassenraum anwesend ist und nicht nur theoretisch auf dem Stellenschlüssel steht.
26.11.2013
, 19:39 Uhr
Da macht es mehr als misstrauisch, wie Vertreter des Landes bei ihrer aktuellen Tournee durch die Schulen das neue Gesetz schmackhaft machen wollen. Etwa, indem sie lernschwierige Schüler — die Gruppe, die besonders viel Betreuung braucht — unter der zuckrigen Bezeichnung „verhaltensoriginell“ zusammenfassen.