Völlig berechtigt

Inklusion ist teuer, wenn sie vernünftig umgesetzt werden soll. Die Forderungen der Lehrer sind daher berechtigt: Schüler mit Förderbedarf brauchen einen Sonderpädagogen, der im Klassenraum anwesend ist und nicht nur theoretisch auf dem Stellenschlüssel steht.

Da macht es mehr als misstrauisch, wie Vertreter des Landes bei ihrer aktuellen Tournee durch die Schulen das neue Gesetz schmackhaft machen wollen. Etwa, indem sie lernschwierige Schüler — die Gruppe, die besonders viel Betreuung braucht — unter der zuckrigen Bezeichnung „verhaltensoriginell“ zusammenfassen.