Wettbewerb der Kassen wird härter

Ab 2015 konkurrieren die Versicherer über neue Zusatzbeiträge. Sonderkündigungsrecht für Beschäftigte.

Foto: Daniel Reinhardt

Düsseldorf. Zum Jahreswechsel haben alle rund 70 Millionen gesetzlich Versicherten hierzulande die Wahl: Bleiben sie bei ihrer Krankenkasse oder wechseln sie zu einem Anbieter, der keinen oder einen geringeren Zusatzbeitrag erhebt. Klar ist, dass der Wettbewerb der Kassen ab 2015 härter wird.

Hintergrund: Die große Koalition in Berlin hat angesichts der relativ guten Finanzlage der Kassen beschlossen, dass der Beitrag von derzeit 15,5 auf 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens sinken wird. Damit fehlen den Unternehmen pro Jahr rund elf Milliarden Euro. Um die fehlenden Einnahmen ausgleichen zu können, dürfen die Kassen ab dem nächsten Jahr einen Zusatzbeitrag erheben.

Während der Basis-Beitragssatz von 14,6 Prozent je zur Hälfte von Arbeitnehmern und -gebern getragen wird, zahlen die Beschäftigten den Zusatzbeitrag allein. Erhebt die Krankenkasse einen solchen Beitrag, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht.

Die Techniker Krankenkasse, mit mehr als neun Millionen Versicherten Branchenführer in Deutschland, kündigt auf Nachfrage unserer Zeitung an, mit einem „leicht unterdurchschnittlichen Beitragssatz“ ins Rennen gehen zu wollen. Wie hoch er genau ausfällt, entscheidet der Verwaltungsrat am 12. Dezember. Auch die beiden anderen großen Anbieter — Barmer GEK (8,7 Millionen Versicherte) und DAK Gesundheit (6,3 Millionen) — sowie die Betriebskrankenkassen haben sich noch nicht entschieden.

Branchenkenner gehen davon aus, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,2 Prozent liegen wird. Trifft das zu, müssten viele Arbeitnehmer also ab dem nächsten Jahr mehr für ihre Krankenversicherung zahlen als heute. Ab 2017 erwartet das Bundesversicherungsamt einen Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,6 Prozent.