Corona und Zahnärzte „Zahnreinigung machen wir nicht mehr“

Düsseldorf · Eine Zahnarzt-Praxis in Düsseldorf behandelt derzeit nur noch ein Achtel der früheren Patientenzahl. Wie Zahnärzte in NRW mit dem Coronavirus umgehen.

Beim Zahnarzt ist die Ansteckungsgefahr beträchtlich, falls Patient oder Mediziner infiziert sind.

Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dp/Patrick Pleul

„Stopp, Corona? Betreten Sie bitte nicht sofort die Praxis“.  Das Ehepaar, das in Düsseldorf gemeinschaftlich eine Zahnarztpraxis betreibt und nicht namentlich genannt werden möchte, hat einen entsprechenden Appell an die Praxistür geheftet. Die Patienten sollen nicht einfach so hereinkommen, sondern werden aufgefordert, anzurufen und dann einen zeitnahen Termin zu machen. Und zeitnah ist der dann wirklich, da die beiden nur noch etwa ein Achtel der  Patienten behandeln, die sonst zu ihnen kommen.

„Wir rufen von uns aus die Patienten an und verschieben die Termine erst einmal in den April oder Mai. Aber viele melden sich auch bei uns und fragen, ob sie die Behandlung aufschieben können“, schildert die Zahnärztin. Ihr Mann ergänzt: „Wir behandeln nur akute Fälle, Schmerzfälle. Oder setzen laufende Behandlungen fort, wenn etwa ein Provisorium nicht mehr länger halten würde.“

Im Spraynebel könnten
sich die Viren verbreiten

Vor allem eines biete man nun gar nicht mehr an: Professionelle Zahnreinigung. Denn das dabei benutzte Ultraschallgerät wird mit gleichzeitiger Wasserkühlung betrieben. Was wiederum zu Wasserwölkchen, einem feinen Spraynebel (Aerosol) führt. Und darin könnte sich bei einem infizierten Patienten das Virus verteilen. Noch ein weiteres Instrument, die Turbine, funktioniert mit solcher Wasserkühlung: „Es gibt Fälle, bei Schmerzpatienten, wo man die Turbine benutzen muss“, sagt der Zahnmediziner. Wir hatten das glücklicherweise noch nicht in den vergangenen Tagen. Aber das kann jeden Tag passieren.“ Und dann?

Dann kann sich der  Zahnarzt nur so gut wie möglich schützen. Vergangene Woche hat die Zahnärztekammer jedem Zahnarzt zwei der sogenannte FFP–Schutzmasken zugesandt. Die Abkürzung steht für Filtering Face Piece, ein im Gesicht getragener Filter. Zwei dieser Schutzmasken nutzen die beiden Düsseldorfer Zahnärzte selbst, zwei liegen für ihre Helferinnen bereit. „Wir wollten uns weitere kaufen“, sagt der Düsseldorfer, „und wir hatten auch welche im Internet gefunden. Doch im Kleingedruckten stand: Lieferzeit bis zu 18 Wochen. Das hilft uns nun gar nicht weiter.“

Die FFP-Masken haben eine andere Qualität als der bei jeder Behandlung übliche Mund-Nasen-Schutz. Dieser  schützt primär den Patienten vor potentiell infektiösen Speicheltröpfchen des Behandlers. FFP-Masken  hingegen bieten dem Behandler eine bessere Schutzwirkung. Allerdings, so heißt es in der Handreichung der Zahnärztekammer, steige mit der dadurch bewirkten Zunahme der Schutzwirkung  auch der Atemwiderstand durch die Maske. Das Tragen einer FFP-Maske könne über längere Zeit körperlich anstrengend sein und sei als dauerhafter Schutz nicht zu empfehlen.

Damit werden den Zahnärzten auch schon die Grenzen aufgezeigt. Die Maske generell während der Arbeit unabhängig von einem Verdacht zu tragen, dürfte nicht praktikabel sein.

Ist man angesichts des Risikos, so nah an einem möglicherweise infizierten Patienten zu arbeiten, nicht versucht, die Praxis einfach ganz zu schließen? „Das dürfen wir nicht“, sagt der Düsseldorfer. Sie hätten schließlich einen Vertrag mit der kassenzahnärztlichen Vereinigung. Und auf der Internetseite der Zahnärztekammer heißt es zu der Frage, ob jemand, der aus Angst vor einer Infektion durch seine Patienten die Praxis schließen will, nur kurz und knapp: „Bei ordnungsgemäßem Tragen der Schutzkleidung besteht kein Anlass zur Sorge.“

Auch das Herunterfahren des Betriebs wegen ausbleibender Patienten ist nicht so einfach. Dazu heißt es bei der Zahnärztekammer: „Wie im regulären Praxisbetrieb benötigen Sie eine vertretende Praxis. Sie können jedoch im Rahmen der Regelungen zur kassenzahnärztlichen Versorgung die Praxiszeiten reduzieren. Bitte stimmen Sie dies unbedingt mit der KZV Nordrhein ab. Eine Erreichbarkeit für Notfälle muss in den regulären Praxiszeiten weiterhin gewährleistet sein.“