Als Doktorand Anspruch auf Hartz IV prüfen
Nürnberg (dpa/tmn) - Wer an seiner Doktorarbeit schreibt, ist oft dauerpleite. Ein Nebenjob bringt meist nicht genug ein, Bafög gibt es in der Regel auch nicht mehr. Was viele Promovierende nicht wissen: Sie könnten Anspruch auf Hartz IV haben.
Während der Promotion ist das Geld häufig knapp. Anders als Studenten bekommen Doktoranden in der Regel kein Bafög mehr. Viele arbeiten zwar nebenbei am Lehrstuhl - oft jedoch für nur wenig Geld. In diesem Fall sollten Promovierende wissen, dass sie grundsätzlich einen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen haben. Das erklärt Anja Huth, Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit.
Voraussetzung dafür ist, dass Promovierende im Sinne des Paragraf 7 des Sozialgesetzbuchs II leistungsberechtigt sind. Wann das der Fall ist, hängt neben Einkommen und Vermögen vom Familienstand ab - und ist deshalb individuell sehr unterschiedlich. Ein Single habe häufig einen Anspruch, wenn er weniger als 600 Euro pro Monat verdient.
Beim Vermögen gilt, dass Doktoranden pro Lebensjahr ein Freibetrag von 150 Euro zusteht. Wer 30 Jahre alt ist, hat dann zum Beispiel einen Freibetrag von 4500 Euro. Hat er mehr Vermögen, bekommt der Doktorand die Hartz-IV-Leistungen erst, wenn er das Geld verbraucht hat.