Altersgrenze für Berufung zum Beamten ist rechtmäßig
Koblenz (dpa) - Werden Lehrer diskriminiert, wenn man ihnen unter Hinweis auf ihr Alter die Beamtung verweigert? Nein, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz: Die Altersgrenze von 45 Jahren in Rheinland-Pfalz sei rechtmäßig.
Mehrere angestellte Lehrer hatten geklagt, weil ihre Verbeamtung unter Hinweis auf ihr Alter abgelehnt worden war. Sie fühlten sich diskriminiert. Die OVG-Richter sahen die Altersgrenze jedoch als gerechtfertigt an. Schließlich zahle das Land an pensionierte Beamte Versorgungsbezüge. Daher sei es rechtmäßig, wenn es diese von einer Mindestarbeitszeit abhängig mache. Ausnahmen seien dabei durchaus per Gesetz vorgesehen, etwa wenn jemand Kinder betreuen musste oder Angehörige gepflegt hat. Dies sei jedoch bei den vorliegenden Verfahren nicht der Fall gewesen (Aktenzeichen: 2 A 11385/10.OVG, 2 A 10059/11.OVG, 2 A 10068/11.OVG, 2 A 10139/11.OVG und 2 A 10140/11.OVG).