Altersgrenzen bei Abfindungen zulässig

Erfurt/Hamm (dpa/tmn) - Bei Abfindungen in einem Sozialplan sind Sonderregeln für ältere Mitarbeiter zulässig. Darauf weist die Fachzeitschrift „Der Betriebsrat“ hin. Sie beruft sich auf Urteile des Bundesarbeitsgerichts (Aktenzeichen: 1 AZR 684/07 und 1 AZR 740/07).

So sind bei betriebsbedingten Kündigungen geringere Ausgleichszahlungen für Mitarbeiter erlaubt, die schon kurz vor der Rente stehen. Das gilt nicht als verbotene Altersdiskriminierung, wie die Fachzeitschrift erläutert. In einem der Fälle hatte eine Frau gegen eine Stichtagsregel in einem Sozialplan geklagt, durch die gekündigte Mitarbeiter in zwei Altersgruppen eingeteilt wurden. Der Frau hätten nach ihrer Rechnung fast 80 000 Euro mehr zugestanden, wenn sie nur wenige Monate jünger gewesen wäre. Das war dennoch rechtmäßig, wie die Bundesrichter urteilten. Denn solche Grenzfälle seien hinzunehmen, wenn die Stichtagsregel sachlich vertretbar war.