Andere mit Kantinenkarte einladen: Abmahnung droht
Köln (dpa/tmn) - Gibt es einen „Mitarbeitertarif“ in der Kantine, ist der auch für Besucher reizvoll. Beschäftigte sollten dafür ihre Kantinenkarte allerdings nicht hergeben, da ernste Konsequenzen drohen können.
Arbeitnehmer können handfeste Probleme bekommen, wenn sie Externe mit ihrer Kantinenkarte im Betrieb zum Essen einladen. Das gilt zumindest, wenn der Arbeitgeber das Kantinenessen subventioniert und Angestellte es dadurch billiger bekommen als üblich. „Damit gewähren Mitarbeiter Externen einen Vorteil, den der Arbeitgeber nur ihnen zugedacht hat und der den Dritten nicht zusteht“, erläutert Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Kommt das heraus, müssten Angestellte im schlimmsten Fall mit einer Abmahnung rechnen. Der Mitarbeiter verletze mit seinem Verhalten die Treupflicht gegenüber dem Arbeitgeber.
Ist das Essen nicht subventioniert und die Kantine steht auch externen Personen offen, ist es dagegen unproblematisch, andere mit der eigenen Kantinenkarte einzuladen. Sie ist in diesem Fall nur das Zahlungsmittel - bringt aber keinerlei Vergünstigungen.