Angebot an Fernlehrgängen ist stark gewachsen

Stuttgart (dpa/tmn) - Das Angebot an Fernlehrgängen in Deutschland ist deutlich gewachsen. „Allein im vergangenen Jahr sind rund 400 neue dazugekommen“, sagte Martin Kurz vom Fachverband Forum Distance-Learning auf der Bildungsmesse Didacta in Stuttgart (22.-26.

Februar).

Inzwischen gebe es rund 2600 staatlich anerkannte Fernlehrgänge. Damit hat sich das Angebot innerhalb eines Jahres um fast ein Fünftel vergrößert. „Die Branche boomt“, sagte Kurz. „Ein Grund für diese Entwicklung ist, dass die Haltbarkeit des Wissens heute immer kürzer wird.“ Berufstätige seien mehr als früher gefordert, ihr Wissen aufzufrischen. Dafür biete sich Fernunterricht an: Er komme Berufstätigen entgegen, die sich ihre Zeit zum Lernen selbst einteilen wollen.

Auch die Themenpalette wird immer breiter - das macht die Kurswahl allerdings nicht einfacher. „Nehmen Sie den Bereich Buchhaltung“, nannte Kurz ein Beispiel: „Da gibt es einmal die einfachen Standardkurse. Dann gibt es Angebote für Fortgeschrittene. Und es gibt spezielle Kurse zu Themen wie der Bilanzbuchhaltung oder der internationalen Rechnungslegung.“ Die Unterschiede steckten manchmal im Detail. So stünden die Kurstitel „Buchhaltung“ und „Buchhalter“ nicht für dasselbe: „Bei der Berufsbezeichnung muss mehr drin sein.“ Denn hierbei müsse der Anbieter rechtfertigen, inwieweit der Kurs zur Arbeit als Buchhalter befähigt.

Berufstätige müssen daher genau hinsehen, um einen geeigneten Kurs zu finden. Zum einen gelte es, den eigenen Wissensstand richtig einzuschätzen, um das passende Niveau zu treffen, erklärte Kurz. Dabei könne ein Gespräch mit den Dozenten oder Beratern des Instituts helfen. „Im Zweifel sollte man dort also einmal anrufen.“ Wer sein neues Wissen an seiner derzeitigen Arbeitsstelle einsetzen will, spreche am besten mit dem Chef ab, welcher Kurs am ehesten passt.

Ein Pflichtkriterium bei der Auswahl sei, dass der Lehrgang die staatliche Zulassung hat, sagte Kurz. Das ist für Fernlehrgänge zur beruflichen Weiterbildung gesetzlich vorgeschrieben. „Aber es gibt immer noch eine Grauzone. Einige Anbieter tun zum Beispiel so, als sei es kein Fernunterricht, was sie machen.“ Bei Kursen mit dem Siegel der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) könnten Teilnehmer sich aber sicher sein, „dass sie keinen Mist einkaufen“. Die Einrichtung prüft sowohl die Vertragskonditionen als auch die inhaltlichen Konzepte eines Fernlehrgangs.

Außerdem sollten Berufstätige prüfen, zu welchem Abschluss ein Lehrgang führt. Das lässt sich stufenweise einteilen: Auf der untersten Stufe werde am Ende ein Teilnahmezertifikat ausgegeben, erklärte Kurz. Dann folgten ein benotetes Zertifikat und eines, für das die Teilnehmer eine Prüfung bestehen müssen. Arbeitgebern erleichtert es dabei die Einordnung, wenn die Prüfung bundesweit einheitlich geregelt ist, wie es bei IHK-Abschlüssen der Fall ist.