Arbeitgeber müssen ehrenamtlichen Fluthelfern freigeben
Stuttgart (dpa/tmn) - Ob Feuerwehr, DLRG oder Technisches Hilfswerk: Im Kampf gegen das Hochwasser packen viele ehrenamtliche Helfer mit an. Von ihrem Arbeitgeber müssen sie in so einer Situation freigestellt werden.
Arbeitgeber müssen Angestellten frei geben, die als ehrenamtliche Helfer gegen das Hochwasser im Einsatz sind. Darauf weist der Arbeitsrechtler Andreas von Medem aus Stuttgart hin. Die Mitarbeiterr haben in solchen Fällen Anspruch auf den vollen Lohn. Das ergebe sich für Helfer des Technischen Hilfswerks (THW) zum Beispiel aus Paragraf drei des THW-Helferrechtsgesetzes, erläutert das Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr sind entsprechende Regelungen in den Landesgesetzen zum Brand- und Katastrophenschutz zu finden.
Arbeitgeber können sich ihre Ausgaben jedoch vom Staat erstatten lassen. Die Voraussetzungen dafür hängen davon ab, bei welcher Organisation der Angestellte sich engagiert. Bei Helfern des THW können Arbeitgeber eine Erstattung beantragen, wenn ihr Mitarbeiter mindestens zwei Stunden pro Tag oder sieben Stunden innerhalb von zwei Wochen für das THW im Einsatz ist.