Vorschrift Arbeitgeber muss für ausreichend Tageslicht sorgen
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Arbeitnehmer haben ein Recht auf Tageslicht. Darauf weist die Zeitschrift „Gute Arbeit“ (Ausgabe 11/2017) hin. Der Arbeitgeber muss deshalb dafür sorgen, dass es rund um alle ständigen Arbeitsplätze genug Oberlichter oder Fenster gibt.
28.12.2017
, 12:15 Uhr
Letztere sind in der Regel die bessere Lösung, weil sie auch für die ebenfalls vorgeschriebene Sichtverbindung nach außen sorgen. Ein paar Ausnahmen kennt die Tageslicht-Vorschrift allerdings - Arbeitsplätze nämlich, an denen Fenster oder Oberlichter baulich nicht möglich sind. Das sind etwa Produktions- und Lagerhallen oder Flughäfen. Hier muss der Arbeitgeber dann aber wenigstens dafür sorgen, dass alle Arbeitsplätze ausreichend mit künstlichem Licht versorgt sind.