Arbeitgeber muss für geeignete Schutzhandschuhe sorgen
Berlin (dpa/tmn) - Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, Reinigungskräften geeignete Schutzhandschuhe zur Verfügung zu stellen. Wichtig dabei: Der Handschuh muss zum Einsatzgebiet passen.
„Die Handschuhe variieren in ihrer Dicke und in ihren Materialeigenschaften“, erklärt Joachim Förster von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau). Damit die Handschuhe vor dem jeweiligen Gefahrenstoff auch wirklich schützen, müssen Arbeitgeber passende Modelle auswählen.
Auf der Internetseite Wingis können sie einzelne Gefahrenstoffe eingeben und so nötige Schutzmaßnahmen ermitteln. Arbeitnehmer sollten zusätzlich die vorgesehenen Tragezeiten für die Handschuhe einhalten. „Nur wer die Angaben beachtet, ist vollständig geschützt“, sagt Förster.
Ohne Schutz können Säuren, Laugen oder Lösungsmittel die Haut belasten und auf Dauer schädigen. Erste Anzeichen dafür sind Hautrötungen, Juckreiz, trockene Stellen, Risse oder Schwellungen oder Bläschen. Hauterkrankungen treten laut BG Bau bei Gebäudereinigern besonders häufig auf - im Jahr 2014 lagen sie mit rund 97 Prozent der beruflich verursachten Erkrankungen an erster Stelle innerhalb dieser Berufsgruppe.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter außerdem regelmäßig über Risiken und Inhaltsstoffe der Reinigungsmittel aufklären. Entsprechende Hinweise sollte er für alle gut sichtbar anbringen - so kann er etwa in der Nähe der Waschbecken Informationen zu Hautpflegemitteln aufhängen.