Arbeitnehmern droht bei Selbstbeurlaubung eine Abmahnung

Köln (dpa/tmn) - Nehmen Mitarbeiter frei, obwohl der Arbeitgeber den Urlaubswunsch abgelehnt hat, droht ihnen mindestens eine Abmahnung.

Foto: dpa

Im schlimmsten Fall könne sogar eine Kündigung gerechtfertigt sein, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Denn sich selbst zu beurlauben, ist ein schwerer Verstoß gegen die Pflichten, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben.

Mitarbeiter sollten deshalb ihren Urlaubsantrag immer rechtzeitig beim Vorgesetzten einreichen und ihn sich schriftlich genehmigen lassen.