Arbeitsplatz zur WM nur mit Erlaubnis des Chefs dekorieren
Berlin (dpa/tmn) - Ein schwarz-rot-goldenes Fähnchen auf dem Büroschreibtisch - mancher denkt sich zur WM: Das wäre doch was. Doch nicht alles, was Fußball-Fans sich wünschen, ist auch erlaubt.
Wer zur Fußball-WM (12. Juni bis 13. Juli) den Arbeitsplatz in Schwarz-Rot-Gold dekorieren will, muss zunächst den Chef fragen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin. Der Arbeitgeber kann Fanartikel untersagen, da er in der Firma das Hausrecht hat. Möglicherweise gibt es auch brandschutzrechtliche Bedenken, wenn zum Beispiel das Dekorationsmaterial leicht entflammbar ist. Schmücken Beschäftigte trotz Verbots den Arbeitsplatz, müssen sie mit einer Abmahnung rechnen.
In vielen Büros werden zur WM auch wieder Tippspiele gemacht. Im Prinzip sind Wetten am Arbeitsplatz auch erlaubt, teilt der DAV mit. Beschäftigte dürften sich damit aber nur in den Pausen befassen. Das gilt auch für Online-Wetten. Hier kommt noch hinzu: Arbeitnehmer sollten das nur machen, wenn sie den PC im Büro auch privat nutzen dürfen. Ob das der Fall ist, können sie in ihrem Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung nachsehen - oder beim Arbeitgeber erfragen.
Macher gerät in der kommenden Zeit möglicherweise so sehr ins WM-Fieber, dass er spontan Urlaub nehmen möchte. Einen Rechtsanspruch auf Sonderurlaub gebe es jedoch nicht, teilt der DAV weiter mit. Arbeitgeber können einen Urlaubsantrag aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen. Das ist etwa der Fall, wenn ein Großprojekt ansteht - oder bereits zu viele Kollegen im Urlaub sind.