Das Arbeitszeugnis sollte so schnell wie möglich beantragt werden. Der Anspruch auf ein Zeugnis erlischt regulär nach drei Jahren. In den Tarifverträgen können jedoch frühere Verjährungsfristen vereinbart worden sein.
Ist der Arbeitnehmer mit seinem Zeugnis unzufrieden, sollte er zunächst den Arbeitgeber schriftlich auffordern, das Zeugnis zu korrigieren. Will der Arbeitnehmer anschließend vor Gericht eine bessere Bewertung einklagen, sei es ratsam, Dokumente wie E-Mails zu sammeln, in denen der Arbeitgeber auf gute Leistungen hinweist.