Bei Doktorarbeit sorgfältig mit Quellen umgehen

Darmstadt (dpa/tmn) - Bei seiner Doktorarbeit sollte man sorgfältig mit den Quellen umgehen. Andernfalls riskiert man, dass der Doktorgrad wieder aberkannt wird. So geschah es in einem Prozess in Darmstadt.

Der Doktortitel wird dann aberkannt, wenn sich das Verhalten als vorsätzliche Täuschung ansehen lässt, wie das Verwaltungsgericht Darmstadt entschied (Aktenzeichen: 3 K 899/10.DA). Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.

In dem Fall hatte eine Universität festgestellt, dass eine Doktorandin in etwa einem Viertel ihrer Dissertation ganze Textteile aus anderen Werken kopiert hatte. Im Literaturverzeichnis der Arbeit fehlten entsprechende Hinweise. Ein Gutachter stellte zudem fest, dass die Frau auch dadurch getäuscht hatte, dass sie Werke an einer bestimmten Stelle zitierte, an anderer jedoch Textteile aus diesen Werken übernahm, ohne dies kenntlich zu machen.

Die Klage gegen die Aberkennung des Doktortitels hatte daher keinen Erfolg. Die Richter waren der Auffassung, dass dieses Vorgehen der Klägerin auf eine vorsätzliche Täuschungshandlung schließen lässt. Die Täuschung sei erheblich und rechtfertige daher die Maßnahme.