Arbeitsschutzgesetze gelten auch für Praktikanten

Berlin (dpa/tmn) - Als Praktikant ist man das kleinste Licht im Betrieb. Doch das bedeutet nicht, dass man sich alles gefallen lassen muss. Susanne Schneider erklärt , worauf Praktikanten achten sollten.

Sie ist Mitgründerin und Vorsitzende des Vereins „fairwork“.

Vertrag abschließen: Praktikanten sollten darauf achten, dass sie einen schriftlichen Vertrag bekommen. Denn dann hätten sie im Streitfall etwas in der Hand, auf das sie sich berufen können, erklärt Schneider.

Auf Arbeitsschutz pochen: Höchstarbeitszeit, Pausen oder Ausgleich für Sonn- und Feiertagsdienste: Für all diese Dinge gibt es Regeln vom Gesetzgeber. Sie gelten auch für Praktikanten. Das bedeutet konkret: Der Praktikant in der Medienbranche, der nachts noch auf einem Dreh ist, muss am nächsten Morgen nicht wieder im Büro auf der Matte stehen, sondern hat Anspruch auf Ausgleich. Einige Sonderregeln gibt es aber bei Pflichtpraktika, die im Studium gemacht werden müssen.

Zeugnis einfordern: Der Praktikant hat ein Anrecht auf ein Zeugnis, sagt Schneider. Darin sollten Zeit, Ort, Tätigkeit und eine Beurteilung des Praktikanten enthalten sein.

Arbeitszeiten und Aufgaben dokumentieren: „Zum Beispiel kann der Praktikant sich morgens und abends eine Email an seine private Adresse schicken, damit er weiß, wie lange er da war“, rät Schneider. Das kann helfen, wenn man in einem Praktikum gelandet ist, in dem man ausgebeutet wird. Dann kann man dem Chef in einem klärenden Gespräch die Dokumente zeigen. Hilft das Gespräch nicht, rät Schneider, auch vor Gericht zu ziehen. „Die Gerichte stehen auf der Seite der Praktikanten. Diejenigen, die geklagt haben, hatten auch Erfolg.“

Im Zweifel auf richtigen Job warten: Viele Absolventen sehen das Praktikum nach dem Abschluss als Möglichkeit, den Berufseinstieg zu schaffen - Schneider rät aber davon ab. „Statistisch gesehen bekommen die wenigsten nach einem Praktikum ein Jobangebot.“ Inzwischen sei es unter Absolventen üblich, den ersten Job sechs Monate oder sogar länger zu suchen. „Keine Angst vor der Lücke im Lebenslauf“, sagt Schneider. „Lieber arbeitssuchend melden, jobben und Bewerbungen schreiben, als aus Verlegenheit noch ein Praktikum machen.“

Literatur:

Schneider, Frank/König, Bettina/Rinecker, Susanne: Vom Praktikum zum Job, Rudolf Haufe Verlag, 209 Seiten, 16,80 Euro, ISBN-13: 3-448-07554-X