Azubis bekommen die Schutzbekleidung vom Arbeitgeber kostenlos gestellt. Der Unternehmer sei zudem dafür verantwortlich, die Schutzbekleidung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten, schreibt die Zeitschrift. So müsse er etwa bei Atemmasken den Filter regelmäßig austauschen und bei Ohrenschützern die Dämmpolster.
Rechtlich ist es übrigens nicht erlaubt, dass sich mehrere Auszubildende eine Schutzbekleidung teilen. Jeder Lehrling müsse seine eigene, individuell angepasste Sicherheitskleidung bekommen, so die Berufsgenossenschaft.