Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Fachschulen und Akademien wenden sich an das Kommunale Amt für Ausbildungsförderung. Alle anderen Schüler müssen zum Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.
Berlin (dpa/tmn) - Wo Jugendliche einen Bafög-Antrag stellen müssen, unterscheidet sich je nach Ausbildungsart. Wer während des Studiums Bafög bekommen möchte, wendet sich an das Studentenwerk der Hochschule, teilt das Bundesministerium für Bildung und Forschung in einer Broschüre mit.
Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Fachschulen und Akademien wenden sich an das Kommunale Amt für Ausbildungsförderung. Alle anderen Schüler müssen zum Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.