BAG: Steuerberater kann frei gewählt werden
Erfurt (dpa/tmn) - Wen ein Mitarbeiter als Steuerberater zurate zieht, hat den Arbeitgeber nicht zu interessieren. So urteilte das Bundesarbeitsgericht. Es erklärte damit eine entsprechende Klausel in einem Arbeitsvertrag für nichtig.
Der Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter nicht vorschreiben, welchen Steuerberater er beauftragen muss. Das berichtet die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ (Heft 6/2013) unter Berufung auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt. Nach Meinung des Gerichts geht das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht so weit, da hier die private Sphäre des Mitarbeiters betroffen sei (Az.: 8 AZR 804/11).
Das Gericht erklärte damit eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Arbeitsvertrages für nichtig. Nach dieser Klausel war der Arbeitnehmer verpflichtet, für seine private Steuererklärung eine vom Arbeitgeber benannte Steuerberatungsgesellschaft zu beauftragen.
Das BAG meinte, diese Regelung benachteilige den Mitarbeiter unangemessen. Mit wessen Hilfe und wie er seine Steuererklärung abfasse, sei seine Privatsache. Denn schließlich schulde nur er und nicht der Arbeitgeber dem Finanzamt die entsprechenden Angaben, so die Arbeitsrichter.